Welche Körperbehaarung darf man entfernen und welche nicht?

10. Januar 2021 / Natürliche Veranlagung /
Ist es verboten sich die Haare am Anus (After) zu rasieren oder gehört es zur Pflege im Islam?


Antwort:

Möge Allāh dich ehren. Bezüglich der Körperbehaarung eines Menschen gibt es drei Kategorien. Die erste Kategorie sind Haare, bei denen es verpflichtend ist sie zu entfernen. Die zweite Kategorie sind Haare, bei denen es verboten ist sie zu entfernen. Die dritte Kategorie sind Haare über die es keine Aussage gibt.
Die Haare, bei denen es verpflichtend ist sie zu entfernen, handelt es sich um die Fitrah. Spätestens nach 40 Tagen soll der Schnurrbart gekürzt, die Achselhaare rasiert oder gezupft und der Schambereich rasiert werden. Zum Schambereich zählen die Haare, die sich um das männliche und weibliche Glied befinden.
Des Weiteren zählen Kopfhaare zu dieser Kategorie wenn man zur ʿUmra oder Hajj nach Mekka fährt. Das sind Haare, bei denen es verpflichtend ist sie zu entfernen
Zur zweiten Kategorie der Haare gehören die Haare, die man nicht entfernen darf und der Islam dies als Sünde vorsieht. Hierfür gibt es direkte Verbote von Allāh und Seinem Gesandten und dazu zählen das Entfernen der Augenbrauen bei Mann und Frau und das Rasieren des Bartes für den Mann.
Zur dritten Kategorie zählt jene Körperbehaarung, wofür es keine Aussage im Islam, wie z. B. die Haare an der Brust, Arme, Hände, Zehen, Beine, Gesäß und Anus (After). Über diese Körperbehaarung wurde nicht gesprochen und somit gibt es weder ein Ge- noch ein Verbot.
Wir geht man im Islam mit solchen Angelegenheiten um? Es gilt an dieser Stelle die Grundlage der Erlaubnis, da uns in den Angelegenheiten, welche kein Gottesdienste darstellen, alles erlaubt wurde, solange es dafür kein Verbot gibt. Das Entfernen der Haare am After also nicht verboten. Es ist eine Sache über die nicht gesprochen wurde und ist somit erlaubt.
Gehört es zur Körperpflege im Islam?
Das ist individuell zu bewerten. Wenn es überdurchschnittlich lange Haare sind und das dazu führt, dass Fäkalien (najāsah) beim Stuhlgang an den Haaren haften bleiben und sozusagen zu Unreinheiten führt, dann gehört es natürlich zur Pflege im Islam in das Kapitel 'Das Entfernen von unreinen Substanzen', dass man diese entfernt. Wenn das aber nicht der Fall ist, dann ist es auch nicht erforderlich diese Haare zu rasieren. Und Allāh weiß es besser.