Welche Regelung gibt es im Bezug auf die 'Entschuldigung wegen Unwissenheit (al-ʿUdr bil Jahil)' in den Urteilen der Scharīʿa?

19. Februar 2022 / Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn / Verschiedenes /
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Welche Regelung gibt es im Bezug auf die 'Entschuldigung wegen Unwissenheit (al-ʿUdr bil Jahil)' in den Urteilen der Scharīʿa?


Er sagte:

Es wird uns nicht möglich sein hierfür eine Regel aufzustellen, vielmehr beurteilen wir jede einzelne Situation aufs Neue.
Dies liegt daran, dass man die Unwissenheit (al-Jahl) nicht kategorisieren kann. Wie viele Menschen gibt es die zwar unwissend sind, aber man ist nachlässig gewesen und hat das Erlernen (des Islams) unterlassen, obwohl man dazu in der Lage war. Es war ihm also gleichgültig gewesen und es hat ihn nicht interessiert, wie man die Gottesdienste (ʿIbādah) verrichten soll.
Deswegen ist es nicht möglich zu sagen, dass es eine allgemeine Regelung gibt, da wir jeden einzelnen Menschen befragen müssen, was ihn dazu bewegte (etwas zu tun) und gemäß dem, was wir dann ermitteln, können wir diese eine Situation anhand der darauffolgenden Beweise, beurteilen.
 
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