Welches Urteil hat das Fasten im Monat Ramadān?

Geehrter Scheich, welches Urteil hat das Fasten im Monat Ramadān?


Er sagte:

Das Fasten von Ramadān ist eine Pflicht gemäß des qurʿāns und der Sunnah und dem Konsens der Muslime.
Allāh der Segensreiche und hoch Erhabene sagt:
„O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf daß ihr gottesfürchtig werden möget.“ bis zu Seinen Worten „Der Monat Ramadan (ist es), in dem der qurʿān als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten…“ [2:183-185]
Der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sagte: „Der Islam wurde auf Fünfen aufgebaut; dem Bezeugens, dass es keinen (anbetungswürdigen) Gott gibt außer Allāh und dass Muhammad der Gesandte Allāhs ist, dem Verrichten des Gebetes, der Abgabe von Almosensteuer, dem Fasten von Ramadān und der Pilgerfahrt zum Hause Allāhs“ [Buchārī, Muslim]
Auch sagte er (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil): „Wenn ihr ihn seht, dann fastet!“ [Buchārī, Muslim]
Der Konsens der Muslime besagt, dass das Fasten des Monats Ramadān eine Pflicht und eine der Säulen des Islams ist. Wer diese Pflicht leugnet, der begeht Kuffr (Unglaube), es sei denn man ist in einem fernen Land aufgewachsen, wo die Regeln des Islams nicht bekannt sind; so wird man deswegen entschuldigt. Wenn diese Person jedoch nach ausführlicher Aufklärung weiterhin auf diese Ansicht besteht, so begeht diese Kuffr (Unglaube). Wer aus Unachtsamkeit nicht fastet und dies immer wieder unterlässt, befindet sich in Gefahr. Manche Gelehrte vertreten die Ansicht, dass man ein Kafir und Abtrünniger wird, jedoch trifft eher zu, dass man ein Frevler von den vielen Frevlern ist. Definitiv befindet man sich aber in großer Gefahr.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwa Fiqh al-ʿIbādāt]