[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Wenn die Zeit für ʿAsr-gebet z.B. um 15:00 Uhr ist. Darf ich das Gebet z.B. um 14:50 noch verrichten oder soll ich es lieber nachholen?
03. Januar 2021 /
Verrichtung des Gebets
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Wenn die Zeit für ʿAsr-gebet z.B um 15:00 Uhr ist. Darf ich das Gebet z.B um 14:50 noch verrichten oder soll ich es lieber nachholen?
Antwort:
Wer eine Gebetseinheit (Rakʿa) in der vorgeschriebenen Zeit erreicht, hat das Gebet erreicht. In dem Falle solltest du beten und versuchen eine Gebetseinheit zu erreichen, noch bevor das nächste Gebet beginnt.
Wenn die Zeit für das nächste Gebet begonnen hat, dann hast du die richtige Zeit verpasst. Doch Allāh weiß es besser.
Wenn die Zeit für das nächste Gebet begonnen hat, dann hast du die richtige Zeit verpasst. Doch Allāh weiß es besser.