Wenn eine Frau und ein Mann sich scheiden lassen. Stimmt es, dass der Mann dazu verpflichtet ist 3 Monate für sie zu sorgen? Also während der Wartezeit (ʿidda)?. Oder kann man die Frau zurück zu den Eltern schicken?

20. Februar 2021 / Scheidung und Auflösung /
Salamualeykum. Wenn eine Frau und ein Mann sich scheiden lassen. Stimmt es, dass der Mann dazu verpflichtet ist 3 Monate für sie zu sorgen? Also während der Wartezeit (ʿidda)?. Oder kann man die Frau zurück zu den Eltern schicken?


Antwort:

Ist es die erste oder zweite Scheidung hat der Ehegatte bis zum Ender der ʿiddah für ihren Unterhalt zu sorgen und darf sie nicht aus der Ehewohnung zwingen. Ist es die dritte Scheidung, oder Chulʿ, oder wurde die Ehe von einem Richter geschieden (Tatlīq), verbringt die Frau ihre ʿiddah in der Ehewohnung; Ihr Mann muss aber nicht für ihren Unterhalt aufkommen. Die ʿiddah ist beendet, wenn drei Reinheitsphasen erreicht sind; d. h. mit dem Ende der zweiten Periode nach der Scheidung endet die ʿiddah gemäß der schafiʿītischen Rechtschule; bzw. wenn die Frau keine Periode hat nach drei Monaten nach dem Mondkalender, oder durch Geburt ihres Kindes, wenn sie zum Zeitpunkt der Scheidung schwanger gewesen sein sollte. Doch Allāh weiß es besser.