Wenn ich mehrere Pflichtgebete versäumt, verschlafen oder vergessen habe, wie muss ich diese versäumten Gebete nachbeten? Muss ich zuerst die verpassten Gebete verrichten und dann das Gebet in der aktuellen Zeit, oder andersherum?

Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wenn ich mehrere Pflichtgebete versäumt, verschlafen oder vergessen habe, wie muss ich diese versäumten Gebete nachbeten? Muss ich zuerst die verpassten Gebete verrichten und dann das Gebet in der aktuellen Zeit, oder andersherum?


Er sagte:

Du betest (zuerst) die (,die du verpasst oder verschlafen hast), dann das Gebet in der aktuellen Zeit. Es ist nicht erlaubt, die Gebete hinauszuzögern. Unter den Menschen gibt es eine weit verbreitete Meinung: nämlich, dass ein Mensch, der ein verpasstes Gebet am nächsten Tag in der Zeit verrichten soll, wie die Zeit des Gebets, das man verpasst hat.
Beispiel: Wenn jemand das Fajr-Gebet (aus Vergesslichkeit) nicht verrichtet, dann soll er warten bis die Zeit von Fajr des nächsten Tages eintritt (um dieses Gebet nachzuholen). Und dies ist falsch. Dies widerspricht der Rechtleitung des Propheten ﷺ (sowohl in der) Sunnah Qawliyyah (Aussagen) und der Sunnah Fiʿliyyah (Taten).
So ist es nachgewiesen, dass der Prophet ﷺ sagte: „Wer das Gebet verschlafen oder vergessen hat, soll es (nach)beten, sobald er sich daran erinnert.“ (an-Nasāʾī überliefert den Ḥadīth. In einem ähnlichen Wortlaut findet man ihn bei Muslim) Und er sagte nicht: „Er soll es am nächsten Tag (nach)beten, wenn die Zeit (des verpassten Gebets) eingetroffen ist“, sondern „sobald er sich daran erinnert“.
Und bezüglich (der Sunnah) Fiʿliyyah: So verstrichen die Gebete an einem Tag von Tagen (der Schlacht) al-Khandaq. So betete er (der Prophet) sie nach, bevor die andere Gebetszeit eingetroffen war. Dies ist ein Beweis dafür, dass der Mensch die verpassten Gebete (zuerst) verrichtet, und dann die zur aktuellen Zeit. Wenn er unwissend ist und nichts weiß (bzgl. dieser Regelung), so ist sein Gebet dennoch gültig (wenn er zuerst das Gebet in der aktuellen Zeit und dann seine verpassten Gebete verrichtet). Dies (die Unwissenheit) ist ein Entschuldigungsgrund für ihn.
In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass die Regelung bezüglich der (verpassten) Gebete in drei Kategorien unterteilt wird:
1. Wenn der Entschuldigungsgrund nicht mehr vorhanden ist, muss man die verpassten Gebete (unverzüglich) nachbeten. Dies ist Wājib (Pflicht).
2. (Gebete,) die nicht nachgeholt werden können, sondern für diese ein Ersatz geleistet werden muss, und dies ist (z.B. das Verpassen des) Freitagsgebet. Wenn jemand den Imām (beim Freitagsgebet) erst nach dem zweiten Aufrichten von der Beugung erwischt: So muss diese Person in diesem Fall das Dhuhr-Gebet verrichten, in dem er ins (Freitags)Gebet mit der Absicht Dhuhr zu verrichten eintritt und sein Gebet zu Ende verrichtet, wenn der Imām Taslīm gemacht hat. Wenn er (aber) noch die zweite Beugung doch erreicht, bevor der Imām sich von ihr aufrichtet, so betet er das Freitagsgebet. Er verrichtet noch eine Gebetseinheit (dazu), nachdem der Imām den Taslīm gesprochen hat. Und (bzgl. dieser Regel) sind viele Menschen unwissend. Einige Menschen kommen zum Freitagsgebet, (während) der Imām sich aus der Beugung der zweiten Gebetseinheit aufrichtet und beten dann noch nach dem Taslīm nur zwei Gebetseinheiten als Ersatz für das Freitagsgebet, wobei dies ein Fehler ist. Sobald der Imām sich von der Beugung der zweiten Gebetseinheit erhoben hat, hat jemand, (der nicht vorher am Gebet teilgenommen hat) das Freitagsgebet verpasst. Stattdessen muss er Dhuhr beten, aufgrund der Aussage des Propheten ﷺ: „Wer eine Gebetseinheit vom Gebet erreicht, hat somit das (ganze) Gebet erreicht.“ (Bukhārī und Muslim). Dies bedeutet, dass jemand, der keine Gebetseinheit eines Gebets erreicht, nicht das ganze Gebet erreicht. Daher beten Frauen und Kranke, die nicht zum Freitagsgebet gehen können, zu Hause das Dhuhr-Gebet. Würden sie zu Hause das Freitagsgebet verrichten, würde das von ihnen nicht angenommen werden.
3. Das verpasste Gebet, das nur in einer Zeit nachgeholt werden kann, in der das Gebet hätte verrichtet werden sollen. Dies gilt z. B. für das ʿĪd (Fest) Gebet. Die Leute des Wissens sind der Meinung, dass das verpasste ʿĪdgebet am nächsten Tag, in der bestimmten Zeit nachgeholt werden soll, wenn die Leute das Gebet nicht verrichten konnten, weil sie von der Tatsache, dass an dem Tag ʿĪd ist, zu spät erfahren haben (z. B. kurz vor Dhuhr).
So lässt sich der Schluss auf drei Abschnitte teilen:
Erstens: Das Nachholen des Gebets, wenn der Entschuldigungsgrund aufgehoben wurde, und dazu gehören die fünf Gebete, ebenso al-Witr Gebet und die Sunan.
Zweitens: Das Verrichten eines Gebets als Ersatz für das verpasste Gebet, wie Dhuhr für das Freitagsgebet, wenn man es versäumt hat.
Drittens: Das Nachholen des Gebets, wenn der Zawāl erreicht ist, so betet man am nächsten Tag in derselben Zeit (wie das ʿĪd-Gebet). Und bei Allāh liegt der Erfolg
 
[Fatāwā Arkān al-Islām, Frage 209]