[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
Suche
Wenn man z.B. in der Schweiz mit Euro an der Kasse zahlt und der Wechselkurs berechnet wird und man dann das Rückgeld in der Währung des Landes zurück bekommt. Ist dies so erlaubt ?
27. Februar 2021 /
Verschiedenes
/
Wenn man z.B. in der Schweiz mit Euro an der Kasse zahlt und der Wechselkurs berechnet wird und man dann das Rückgeld in der Währung des Landes zurück bekommt. Ist dies so erlaubt ?
Antwort:
Ja ist erlaubt, soweit man das Wechselgeld sofort erhält. Sollte man aus irgendeinem Grund das Wechselgeld erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten - d.h. wenn man den Laden verlässt und das Geld erst erhält, wenn man zurückkehrt - dann wäre es Ribā (ein Zinsgeschäft) und verboten. Solange aber der Wechsel von "einer Hand in die andere Hand" stattfindet ist es ein erlaubter Geldwechsel! Doch Allāh weiß es besser.
Stichwörter