[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Wer darf zwei Ehepartner miteinander verheiraten? Muss es ein Imām sein?
21. Oktober 2020 /
Ehevertrag
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Was sind die Voraussetzungen für jemanden, der ein Ehepaar verheiraten möchte? Muss er Imam oder Sheikh sein, kann es auch jemand sein der einfach nur Wissen hat, oder was sind die Voraussetzungen? Dazu würde ich noch gerne fragen, wie eine islamische Eheschließung genau abläuft. Dürfte auch die Familie im gleichen Raum sein, also zwei unbedeckte Schwestern der Braut und die Mutter? Also Vater, die Braut, der Bräutigam, der Imam, zwei Zeugen, die Mutter und Geschwister der Braut, oder muss da auch alles getrennt sein? Barak Allahu feek.
Antwort:
Ein islamischer Ehevertrag besteht aus einem Angebot und einer Angebotsannahme. Das Angebot erfolgt vom Wali (Vormund der Braut) mit dem Einverständnis der Braut und wird dem Bräutigam gemacht. Der Bräutigam nimmt dieses Angebot in Gegenwart von zwei muslimischen Zeugen an. Sowohl der Wali als auch der Bräutigam dürften dafür jemanden bevollmächtigen, sodass die persönliche Anwesenheit nicht erforderlich wäre.
Das heißt, anwesend sein muss der Wali oder sein Beauftragter, der das Angebot macht, der Bräutigam selbst oder sein Beauftragter, der Mahr (Morgengabe für die Braut), der vereinbart wurde, und zwei oder mehr muslimische Zeugen. Wenn das gegeben ist, kann man einen Ehevertrag abschließen. Es muss also kein Sheikh, Imam oder eine sehr wissende Person dabei sein, sondern es muss jemand sein, der weiß, wie man den Ehevertrag abschließt.
Beim Abschließen des Ehevertrages ist es erforderlich den Namen der Ehepartnerin zu benennen. Der Wali muss sagen: „Ich verheirate dir meine Tochter (z.B.) Aishah. Es ist nicht ausreichend nur zu sagen „meine Tochter“, denn dadurch wird nicht klar definiert, welche Tochter gemeint ist.
Der Bräutigam sagt: „Ich nehme deine bevormundete Aishah, gemäß dem Koran und der Sunnah, nach der vereinbarten Morgengabe zu meiner Frau."
Das sehen und hören die Zeugen, und Allah genügt als Zeuge. Somit ist dieser Ehevertrag vor Allah gültig.
Heiraten ist einfach und Allāh gebührt der Lob, aber es ist gewichtig, also durch diese paar Worte ist einem der komplette Körper der Frau erlaubt und andersrum genauso, und man kann gemeinsam eine Familie gründen, Kinder auf die Welt bringen, diese erziehen und darauf aufbauen. Das ist der islamische Ehevertrag. Darf jemand dabei sein? Grundsätzlich gilt, wenn z. B. die Verwandten dabei sind und sie getrennt voneinander sitzen, man z. B. islamgerecht gekleidet ist, sich in seinem Bereich anhört was gemacht wird, ist das so Allah will kein Problem. Dennoch ist es besser, dass die Schwestern und Brüder getrennt voneinander in separaten Räumlichkeiten bleiben, da es - so Allah will - dadurch mehr Segen geben wird. Und Allah weiß es besser.
Das heißt, anwesend sein muss der Wali oder sein Beauftragter, der das Angebot macht, der Bräutigam selbst oder sein Beauftragter, der Mahr (Morgengabe für die Braut), der vereinbart wurde, und zwei oder mehr muslimische Zeugen. Wenn das gegeben ist, kann man einen Ehevertrag abschließen. Es muss also kein Sheikh, Imam oder eine sehr wissende Person dabei sein, sondern es muss jemand sein, der weiß, wie man den Ehevertrag abschließt.
Beim Abschließen des Ehevertrages ist es erforderlich den Namen der Ehepartnerin zu benennen. Der Wali muss sagen: „Ich verheirate dir meine Tochter (z.B.) Aishah. Es ist nicht ausreichend nur zu sagen „meine Tochter“, denn dadurch wird nicht klar definiert, welche Tochter gemeint ist.
Der Bräutigam sagt: „Ich nehme deine bevormundete Aishah, gemäß dem Koran und der Sunnah, nach der vereinbarten Morgengabe zu meiner Frau."
Das sehen und hören die Zeugen, und Allah genügt als Zeuge. Somit ist dieser Ehevertrag vor Allah gültig.
Heiraten ist einfach und Allāh gebührt der Lob, aber es ist gewichtig, also durch diese paar Worte ist einem der komplette Körper der Frau erlaubt und andersrum genauso, und man kann gemeinsam eine Familie gründen, Kinder auf die Welt bringen, diese erziehen und darauf aufbauen. Das ist der islamische Ehevertrag. Darf jemand dabei sein? Grundsätzlich gilt, wenn z. B. die Verwandten dabei sind und sie getrennt voneinander sitzen, man z. B. islamgerecht gekleidet ist, sich in seinem Bereich anhört was gemacht wird, ist das so Allah will kein Problem. Dennoch ist es besser, dass die Schwestern und Brüder getrennt voneinander in separaten Räumlichkeiten bleiben, da es - so Allah will - dadurch mehr Segen geben wird. Und Allah weiß es besser.
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