[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
Suche
Wie geht ein Muslim damit um, wenn man von verschiedenen Imāmen (Scheichs) verschiedene islamische Rechtsurteile bekommt? Darf man mehrere Imāme (Scheichs) nach islamischen Rechtsurteilen befragen?
13. Januar 2021 /
Rechtschulen • Gelehrte
/
Wie geht ein Muslim damit um, wenn man von verschiedenen Imāmen (Scheichs) verschiedene islamische Rechtsurteile bekommt? Darf man mehrere Imāme (Scheichs) nach islamischen Rechtsurteilen befragen?
Antwort:
Hier ist anzumerken, dass ein gewöhnlicher Muslim die Aufgabe hat sich Wissen anzueignen und sich nach einem vertrauenswürdigen Scheich oder Imām zu orientieren, um seine Unwissenheit mit der er auf die Welt gekommen ist gegen Wissen über den qurʿān und die Sunnah auszutauschen. Jeder Mensch kommt auf die Welt und ist unwissend, so sagt Allāh im qurʿān (sinngemäß): "Und Allāh hat euch aus den Leibern eurer Mütter hervorgebracht, während ihr nichts wusstet. Und Er hat euch Gehör, Augenlicht und Herzen gegeben, auf dass ihr dankbar sein möget." (16:78)
Möchte man seine eigene Unwissenheit aufheben, geht kein Weg daran vorbei als diejenigen zu fragen, die Wissen besitzen, denn Allāh fordert den Unwissenden im qurʿān dazu auf, da Er (sinngemäß) sagt: "So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr (etwas) nicht wisst." (16:43)
Das Wissen über Allāhs Religion hat seinen Ursprung im qurʿān und in der authentischen Sunnah des edlen Gesandten Allāhs. Um dazu aufzurufen, muss man demnach das Wissen aus diesen beiden Quellen haben und weitergeben. So sagt Allāh, der Erhabene (sinngemäß): "Sag: Das ist mein Weg: Ich rufe zu Allāh aufgrund eines sichtbaren Hinweises, ich und diejenigen, die mir folgen." (12:108
Der Aufruf, also der Weg, wie im Vers erwähnt, zu den man aufruft, hat ein Fundament, der den Leuten des Wissens bekannt ist.
Allāh, der Erhabene sagt: "O die ihr glaubt, gehorcht Allāh und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allāh und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allāh und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang." (4:59)
In diesem Vers ist eine Anordnung an die Gläubigen u.a. den Befehlshabern zu gehorchen und diese sind die Großgelehrten des Islams über die Allāh im qurʿān folgendes sagt: "Allāh bezeugt, dass es keinen Gott gibt außer Ihm; und (ebenso bezeugen) die Engel und diejenigen, die Wissen besitzen; der Wahrer der Gerechtigkeit. Es gibt keinen Gott außer Ihm, dem Allmächtigen und Allweisen." (3:18)
Es ist also die Pflicht eines jeden Muslims sich nach den Gelehrten des Islams zu richten und von ihnen zu lernen und somit das eigene Wissen aufzuheben. Hierbei befolgt man den Gelehrten, in dem man ihre Aussagen annimmt und mit offener Brust praktiziert. Ein gewöhnlicher Muslim hat keine andere Möglichkeit als sich den Wissenden zuzuwenden und von ihnen das Wissen anzunehmen und umzusetzen.
Um dieser Pflicht, also dem Aneignen von Wissen nachzukommen, sucht man sich einen Lehrer und somit richtet man sich nach einem Scheich oder Imām, dem man in seinem Wissen vertraut, sodass man für sich selbst sagen kann: 'Mein Imām ist eine Person, von der mir bekannt ist, dass sie nach dem qurʿān und der authentischen Sunnah handelt und nach dem richtigen Verständnis, also dem Verständnis der Altvordern in der Methodik liegt, also den richtigen Manhaj hat und es ist bekannt, dass er sich das Wissens selbst von den Großgelehrten aneignete.'
Wenn dem so ist, dass man einen Imām gefunden hat, und man stellt ihm dann seine Fragen, so wird die erhaltene Antwort für die fragende Person bindend, wobei auch wichtig ist, dass das eigene Nafs (Seele) die nötige Ruhe gegenüber dem Rechtsurteil verspürt. Bindend bedeutet islamisch gesehen muss das erhaltene Rechtsurteil umgesetzt werden. Geht die Person zu einem weiteren Imām und holt sich ein weiteres Rechtsurteil ein, stellt sich von alleine die Frage, warum das erste Rechtsurteil nicht akzeptiert und praktiziert wurde? Hierfür gibt es drei mögliche Szenarien:
Erstes Szenario:
Handelt es sich um eigene Bedürfnisse, also dass das Rechtsurteil einem persönlich einfach nicht in die eigenen Verhältnisse und Bedürfnisse passt und man ersucht sich ein Rechtsurteil, das besser in die eigenen Lebensverhältnisse passt, bezeichnet man diese Vorgehensweise des Fragenden als 'Das Befolgen von Erlaubnissen' (tatabbuʿ al-rukhas) oder 'Das Befolgen der eigenen Neigung' (itibaʿ al-hawa).
Das heißt, man folgt nicht dem erhaltenen Urteil aus dem qurʿān und der authentischen Sunna, sondern man sucht sich das aus, was besser ins eigene Leben passt und das ist islamisch gesehen nicht erlaubt, da man dadurch nicht mehr Allāh, den Erhabenen und Seinem Gesandten gehorsam leistet, sondern den eigenen Neigungen folgt und das steht im Wiederspruch zur Hingabe und zur Unterwerfung zu Allāh. Die eigentliche Ursache für das Befolgen des zweiten Rechtsurteils ist nicht mehr das Erreichen des Wohlgefallen Allāhs, sondern die Befriedigung der eigenen Neigung. Allāh sagt (sinngemäß): "Was meinst du wohl zu einem, der sich seine Neigung zu seinem Gott nimmt? Würdest du denn Sachwalter über ihn sein können?" (15:43)
Ferner sagt Allāh (sinngemäß): "Aber nein! Diejenigen, die Unrecht tun, folgen ihren Neigungen ohne (richtiges) Wissen. Wer sollte rechtleiten, wen Allāh in die Irre gehen lässt? Und sie haben keine Helfer." (30:29)
"So richte dein Gesicht aufrichtig zur Religion hin als Anhänger des rechten Glaubens, - (gemäß) der natürlichen Anlage Allāhs, in der Er die Menschen erschaffen hat. Keine Abänderung gibt es für die Schöpfung Allāhs. Das ist die richtige Religion. Aber die meisten Menschen wissen nicht." (30:30)
In diesem Zusammenhang ist die Befragung mehrerer Imāme nicht islamkonform, da man seinen eigenen Neigungen folgt und das ist im Islam harām.
Zweites Szenario:
Jemand fragt einen Imām und bekommt eine Antwort, welche man auch befolgt und akzeptiert, aber man fragt beispielsweise einem weiteren Imām, von dem man weiß, dass er mehr Wissen über den qurʿān und der authentischen Sunnah besitzt, und dementsprechend möchte man - aufgrund seines höheren Wissens - die Frage erneut beantwortet bekommen. Das ist erlaubt, weil es darum geht dem qurʿān und der authentischen Sunnah zu folgen und man einen weiteren Imām fragt, von dem man weiß, dass er mehr Wissen hat. Das Ziel ist es näher an den qurʿān und der authentischen Sunnah zu gelangen und somit näher an der Wahrheit zu sein.
Vergleicht man die ersten beiden Szenarien miteinander, erkennt man schnell, dass der erste Fragende seinem Gelüst und seiner Neigung folgt und der zweite sich auf der Suche nach der Wahrheit befindet. Er gleicht also nicht dem Fragenden aus dem ersten Szenario, welcher sich einfach einen weiteren Imām suchte, nur um eine passendere Antwort zu erhalten, wie z. B. ein Ehemann, der seiner Frau die Scheidung ausgesprochen hat und der erste Imām ihm sagte: „Sie ist für dich nicht mehr erlaubt!“, sodann geht er zu einem weiteren Imām und der zweite sagt ihm: „Sie ist für dich erlaubt!“, und man nimmt die Antwort des zweiten Imāms, weil diese einfach besser in das eigene Leben passt. Solch eine Vorgehensweise wäre nicht islamkonform und man nennt es 'Das Befolgen der eigenen Neigung'. Das erste Rechtsurteil wäre bindend gewesen.
Dann gibt es noch ein drittes Szenario und zwar, dass man einen vertrauenswürdigen Imām fragte oder etwas von ihm lernte und man dann einen weiteren vertrauenswürdigen Imām fragte oder was von ihm lernte und man nun zwei verschiedene Aussagen zum gleichen Thema von zwei vertrauenswürdigen Imāmen hat. Wie verhält sich der gewöhnliche Muslim (er ist weder Gelehrte noch Islamstudent) an dieser Stelle? Darf er sich aussuchen, was ihm in seine Lebenssituation besser passt oder ist er verpflichtet das Rechtsurteil zu nehmen, welches näher an dem qurʿān und authentischen Sunnah liegt?
Die Antwort ist klar:
Man ist verpflichtet das Rechtsurteil zu nehmen, welches näher an qurʿān und Sunnah liegt, also näher an der Wahrheit.
Hiernach stellt sich doch die Frage, woher der gewöhnliche Muslim wissen soll, welches Rechtsurteil näher am qurʿān und der authentischen Sunnah liegt, wenn doch der erste, sowie der zweite Imām beide ihr Rechtsurteil mit dem qurʿān und der Sunna begründen? Der allgemeine gewöhnliche Muslim ist jetzt an einem Punkt angekommen, wo er diese Frage nicht beantworten kann, weil ihm das nötige Wissen über den qurʿān und der authentischen Sunna einfach fehlt.
Es gilt an dieser Stelle das, was der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sagte: „‚Befrage dein Herz. Rechtschaffenheit ist das, worüber die Seele besänftigt und das Herz besänftigt ist.“ (überliefert von Muslim), was in diesem Zusammenhang bedeutet: Halte dir beide Rechtsurteile vor Augen und schaue darauf, welches für dich näher am qurʿān und der authentischen Sunnah liegt, wobei es wichtig ist, dass dein Herz nicht gemäß deiner Neigung - wie im ersten Szenario - entscheidet, sondern gemäß dem, wovon man glaubt, dass es sich eher um die Wahrheit handeln könnte. Überlasse also deinem rechtschaffenen Herzen die Entscheidung darüber, während du Allāh den Erhabenen und das Stehen vor Ihm am Tage der Abrechnung vor Augen hältst. Also im Klartext: Fürchte Allāh bei dem, wofür du dich entscheidest.
Abschließend folgender Ratschlag:
Damit ein gewöhnlicher Muslim seine Religion lernt und praktizieren kann, sollte er sich immer einen vertrauenswürdigen Lehrer suchen und sich von diesem Lehrer seine Fragen beantworten lassen. Dieser Lehrer ist dann seine Rechtschule (madhhab) und ein gewöhnlicher Muslim sollte immer das Rechtsurteil seines vertrauenswürdigen Lehrers (Scheich oder Imām) annehmen und Praktizieren. Für einen Schüler (Fragende) gilt nämlich der Lehrer als jene Person, die zwischen ihm und Allāh, den Erhabenen, steht und auf die sich der Schüler immer berufen kann, wenn man am Tage der Abrechnung argumentieren will, warum man welche Handlung praktizierte. Der Schüler kann immer damit argumentieren, dass er seinem vertrauenswürdigen Lehrer, Imām oder Scheich folgte, weil dieser für das Befolgen des qurʿāns und der authentischen Sunnah bekannt war und wir bitten Allāh darum uns zu vergeben und uns am Tage der Abrechnung zu den Erfolgreichen zu zählen. Und Allah weiß es besser.
Möchte man seine eigene Unwissenheit aufheben, geht kein Weg daran vorbei als diejenigen zu fragen, die Wissen besitzen, denn Allāh fordert den Unwissenden im qurʿān dazu auf, da Er (sinngemäß) sagt: "So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr (etwas) nicht wisst." (16:43)
Das Wissen über Allāhs Religion hat seinen Ursprung im qurʿān und in der authentischen Sunnah des edlen Gesandten Allāhs. Um dazu aufzurufen, muss man demnach das Wissen aus diesen beiden Quellen haben und weitergeben. So sagt Allāh, der Erhabene (sinngemäß): "Sag: Das ist mein Weg: Ich rufe zu Allāh aufgrund eines sichtbaren Hinweises, ich und diejenigen, die mir folgen." (12:108
Der Aufruf, also der Weg, wie im Vers erwähnt, zu den man aufruft, hat ein Fundament, der den Leuten des Wissens bekannt ist.
Allāh, der Erhabene sagt: "O die ihr glaubt, gehorcht Allāh und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allāh und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allāh und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang." (4:59)
In diesem Vers ist eine Anordnung an die Gläubigen u.a. den Befehlshabern zu gehorchen und diese sind die Großgelehrten des Islams über die Allāh im qurʿān folgendes sagt: "Allāh bezeugt, dass es keinen Gott gibt außer Ihm; und (ebenso bezeugen) die Engel und diejenigen, die Wissen besitzen; der Wahrer der Gerechtigkeit. Es gibt keinen Gott außer Ihm, dem Allmächtigen und Allweisen." (3:18)
Es ist also die Pflicht eines jeden Muslims sich nach den Gelehrten des Islams zu richten und von ihnen zu lernen und somit das eigene Wissen aufzuheben. Hierbei befolgt man den Gelehrten, in dem man ihre Aussagen annimmt und mit offener Brust praktiziert. Ein gewöhnlicher Muslim hat keine andere Möglichkeit als sich den Wissenden zuzuwenden und von ihnen das Wissen anzunehmen und umzusetzen.
Um dieser Pflicht, also dem Aneignen von Wissen nachzukommen, sucht man sich einen Lehrer und somit richtet man sich nach einem Scheich oder Imām, dem man in seinem Wissen vertraut, sodass man für sich selbst sagen kann: 'Mein Imām ist eine Person, von der mir bekannt ist, dass sie nach dem qurʿān und der authentischen Sunnah handelt und nach dem richtigen Verständnis, also dem Verständnis der Altvordern in der Methodik liegt, also den richtigen Manhaj hat und es ist bekannt, dass er sich das Wissens selbst von den Großgelehrten aneignete.'
Wenn dem so ist, dass man einen Imām gefunden hat, und man stellt ihm dann seine Fragen, so wird die erhaltene Antwort für die fragende Person bindend, wobei auch wichtig ist, dass das eigene Nafs (Seele) die nötige Ruhe gegenüber dem Rechtsurteil verspürt. Bindend bedeutet islamisch gesehen muss das erhaltene Rechtsurteil umgesetzt werden. Geht die Person zu einem weiteren Imām und holt sich ein weiteres Rechtsurteil ein, stellt sich von alleine die Frage, warum das erste Rechtsurteil nicht akzeptiert und praktiziert wurde? Hierfür gibt es drei mögliche Szenarien:
Erstes Szenario:
Handelt es sich um eigene Bedürfnisse, also dass das Rechtsurteil einem persönlich einfach nicht in die eigenen Verhältnisse und Bedürfnisse passt und man ersucht sich ein Rechtsurteil, das besser in die eigenen Lebensverhältnisse passt, bezeichnet man diese Vorgehensweise des Fragenden als 'Das Befolgen von Erlaubnissen' (tatabbuʿ al-rukhas) oder 'Das Befolgen der eigenen Neigung' (itibaʿ al-hawa).
Das heißt, man folgt nicht dem erhaltenen Urteil aus dem qurʿān und der authentischen Sunna, sondern man sucht sich das aus, was besser ins eigene Leben passt und das ist islamisch gesehen nicht erlaubt, da man dadurch nicht mehr Allāh, den Erhabenen und Seinem Gesandten gehorsam leistet, sondern den eigenen Neigungen folgt und das steht im Wiederspruch zur Hingabe und zur Unterwerfung zu Allāh. Die eigentliche Ursache für das Befolgen des zweiten Rechtsurteils ist nicht mehr das Erreichen des Wohlgefallen Allāhs, sondern die Befriedigung der eigenen Neigung. Allāh sagt (sinngemäß): "Was meinst du wohl zu einem, der sich seine Neigung zu seinem Gott nimmt? Würdest du denn Sachwalter über ihn sein können?" (15:43)
Ferner sagt Allāh (sinngemäß): "Aber nein! Diejenigen, die Unrecht tun, folgen ihren Neigungen ohne (richtiges) Wissen. Wer sollte rechtleiten, wen Allāh in die Irre gehen lässt? Und sie haben keine Helfer." (30:29)
"So richte dein Gesicht aufrichtig zur Religion hin als Anhänger des rechten Glaubens, - (gemäß) der natürlichen Anlage Allāhs, in der Er die Menschen erschaffen hat. Keine Abänderung gibt es für die Schöpfung Allāhs. Das ist die richtige Religion. Aber die meisten Menschen wissen nicht." (30:30)
In diesem Zusammenhang ist die Befragung mehrerer Imāme nicht islamkonform, da man seinen eigenen Neigungen folgt und das ist im Islam harām.
Zweites Szenario:
Jemand fragt einen Imām und bekommt eine Antwort, welche man auch befolgt und akzeptiert, aber man fragt beispielsweise einem weiteren Imām, von dem man weiß, dass er mehr Wissen über den qurʿān und der authentischen Sunnah besitzt, und dementsprechend möchte man - aufgrund seines höheren Wissens - die Frage erneut beantwortet bekommen. Das ist erlaubt, weil es darum geht dem qurʿān und der authentischen Sunnah zu folgen und man einen weiteren Imām fragt, von dem man weiß, dass er mehr Wissen hat. Das Ziel ist es näher an den qurʿān und der authentischen Sunnah zu gelangen und somit näher an der Wahrheit zu sein.
Vergleicht man die ersten beiden Szenarien miteinander, erkennt man schnell, dass der erste Fragende seinem Gelüst und seiner Neigung folgt und der zweite sich auf der Suche nach der Wahrheit befindet. Er gleicht also nicht dem Fragenden aus dem ersten Szenario, welcher sich einfach einen weiteren Imām suchte, nur um eine passendere Antwort zu erhalten, wie z. B. ein Ehemann, der seiner Frau die Scheidung ausgesprochen hat und der erste Imām ihm sagte: „Sie ist für dich nicht mehr erlaubt!“, sodann geht er zu einem weiteren Imām und der zweite sagt ihm: „Sie ist für dich erlaubt!“, und man nimmt die Antwort des zweiten Imāms, weil diese einfach besser in das eigene Leben passt. Solch eine Vorgehensweise wäre nicht islamkonform und man nennt es 'Das Befolgen der eigenen Neigung'. Das erste Rechtsurteil wäre bindend gewesen.
Dann gibt es noch ein drittes Szenario und zwar, dass man einen vertrauenswürdigen Imām fragte oder etwas von ihm lernte und man dann einen weiteren vertrauenswürdigen Imām fragte oder was von ihm lernte und man nun zwei verschiedene Aussagen zum gleichen Thema von zwei vertrauenswürdigen Imāmen hat. Wie verhält sich der gewöhnliche Muslim (er ist weder Gelehrte noch Islamstudent) an dieser Stelle? Darf er sich aussuchen, was ihm in seine Lebenssituation besser passt oder ist er verpflichtet das Rechtsurteil zu nehmen, welches näher an dem qurʿān und authentischen Sunnah liegt?
Die Antwort ist klar:
Man ist verpflichtet das Rechtsurteil zu nehmen, welches näher an qurʿān und Sunnah liegt, also näher an der Wahrheit.
Hiernach stellt sich doch die Frage, woher der gewöhnliche Muslim wissen soll, welches Rechtsurteil näher am qurʿān und der authentischen Sunnah liegt, wenn doch der erste, sowie der zweite Imām beide ihr Rechtsurteil mit dem qurʿān und der Sunna begründen? Der allgemeine gewöhnliche Muslim ist jetzt an einem Punkt angekommen, wo er diese Frage nicht beantworten kann, weil ihm das nötige Wissen über den qurʿān und der authentischen Sunna einfach fehlt.
Es gilt an dieser Stelle das, was der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sagte: „‚Befrage dein Herz. Rechtschaffenheit ist das, worüber die Seele besänftigt und das Herz besänftigt ist.“ (überliefert von Muslim), was in diesem Zusammenhang bedeutet: Halte dir beide Rechtsurteile vor Augen und schaue darauf, welches für dich näher am qurʿān und der authentischen Sunnah liegt, wobei es wichtig ist, dass dein Herz nicht gemäß deiner Neigung - wie im ersten Szenario - entscheidet, sondern gemäß dem, wovon man glaubt, dass es sich eher um die Wahrheit handeln könnte. Überlasse also deinem rechtschaffenen Herzen die Entscheidung darüber, während du Allāh den Erhabenen und das Stehen vor Ihm am Tage der Abrechnung vor Augen hältst. Also im Klartext: Fürchte Allāh bei dem, wofür du dich entscheidest.
Abschließend folgender Ratschlag:
Damit ein gewöhnlicher Muslim seine Religion lernt und praktizieren kann, sollte er sich immer einen vertrauenswürdigen Lehrer suchen und sich von diesem Lehrer seine Fragen beantworten lassen. Dieser Lehrer ist dann seine Rechtschule (madhhab) und ein gewöhnlicher Muslim sollte immer das Rechtsurteil seines vertrauenswürdigen Lehrers (Scheich oder Imām) annehmen und Praktizieren. Für einen Schüler (Fragende) gilt nämlich der Lehrer als jene Person, die zwischen ihm und Allāh, den Erhabenen, steht und auf die sich der Schüler immer berufen kann, wenn man am Tage der Abrechnung argumentieren will, warum man welche Handlung praktizierte. Der Schüler kann immer damit argumentieren, dass er seinem vertrauenswürdigen Lehrer, Imām oder Scheich folgte, weil dieser für das Befolgen des qurʿāns und der authentischen Sunnah bekannt war und wir bitten Allāh darum uns zu vergeben und uns am Tage der Abrechnung zu den Erfolgreichen zu zählen. Und Allah weiß es besser.