Wie geht man hinsichtlich der Berechnung der Zakāh al-Māl in Bezug auf Mieteinnahmen vor, wenn mehrere Erben ein vermietetes Haus geerbt haben?

12. Februar 2023 / Die Pflichtabgabe /
Wie geht man hinsichtlich der Berechnung der Zakāh al-Māl in Bezug auf Mieteinnahmen vor, wenn mehrere Erben ein vermietetes Haus geerbt haben? Die gesamten Mieteinnahmen betragen monatlich ungefähr 200€ und müssten geteilt werden durch die hinterbliebene Ehefrau, eine Tochter und 3 Söhnen. Wie hoch ist der jeweilige Anteil? Muss man die Zakāh al-Māl für die Mieteinnahmen erst entrichten, wenn sie den Nisāb überschritten haben oder muss man bei Mieteinnahmen immer Zakāh al-Māl entrichten, auch wenn sie unter dem Nisāb bleibt (was ja bei 200€ monatlich der Fall wäre)?


Antwort:

Gemäß der Fragestellung wird das Erbe folgendermaßen aufgeteilt:

- die Ehefrau erhält 1/8 und der Rest geht an die Kinder

 

Allāh der Erhabene sagt (sinngemäß): "Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlasst." (4:12)

Die Kinder erhalten insgesamt 7/8 vom Gesamterbe, wobei die Söhne zweifach mehr bekommen als die Töchter: - die 3 Söhne erhalten jeder 2/7 von 7/8

- die Tochter erhält 1/7 von 7/8

 

Allāh der Erhabene sagt (sinngemäß): "Einem männlichen Geschlechts kommt ebenso viel zu, wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts." (4:11)

 

Fallbeispiel:

Das Erbe sind z.B. 10.000 Euro, welches auf 8/8 also 8 Teile aufgeteilt wird. Ein Teil also 1/8 wären dann 1250 Euro. Die Mutter bekommt nun 1250 Euro. Der Rest also 8750 Euro wird auf die Kinder aufgeteilt.

Die Kinder erhalten insgesamt 8750 Euro also 7/8 vom Gesamterbe:

- die 3 Söhne erhalten jeder 2/7 von 7/8, also (2:7)x8750=2500

- die Tochter erhält 1/7 von 7/8, also (1:7)x8750=1250

 

Bitte beachte, dass diese Rechnung ein Fallbeispiel ist und sich auf die Frage bezieht und noch einmal geprüft werden sollte, ob es nicht weitere Erben gibt oder offene Schulden, die hier nicht berücksichtigt wurden. Bitte wende Dich mit Deiner Frage erneut an ein islamisches Zentrum und trage es dort vor.

Für die Berechnung des Erbes kannst Du die Summe tauschen und das Ergebnis dann für die Personen errechnen.

 

Bezüglich dem Zahlen der Zakāh al-Māl gilt nach der Aufteilung des Erbes die Regelung für die Berechnung des Zakāh al-Māl. Man muss es mindestens ein Jahr lang besitzen und über dem Nisāb sein. Siehe hierfür folgende FAQ´s: https://hadrous.de/faqs/category/die-pflichtabgabe

 

Frage:

Entrichtet man die Zakāh al-Māl in diesem Fall gemeinsam von der Gesamtmieteinnahme oder muss jeder Erbe sich selbst um seinen Anteil kümmern? Muss also jeder seinen Erbanteil aus der Mieteinnahmen zu seinem Vermögen zählen, um die Zakāh al-Māl zu berechnen oder berechnet man sein Vermögen und die Mieteinnahmen getrennt voneinander?

 

Antwort:

Es ist jeder selbst verantwortlich. Manch einer ist zakahpflichtig und der andere nicht.

 

Frage:

Was ist wenn ein Erbe mit seinem Vermögen unter dem Nisāb liegt, bleibt er dann trotz dieser anteiligen kleinen Mieteinnahme von der Pflicht befreit oder muss er von seinem kleinen Mietanteil die Zakāh al-Māl entrichten (obwohl er eigentlich mit seinem Vermögen weit unter dem Nisāb liegt)?

 

Antwort:

Jeder Muslim muss die Zakāh al-Māl nur auf sein eigenes Geld bezahlen. Wenn das eigene Geld inklusive des Erbes weniger als der Nisāb ist oder unter einem Jahr in Besitz liegt, muss man keine Zakāh bezahlen. Doch Allah weiß es besser.