[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Wie ist das islamische Urteil (Ḥukm) über das Benutzen von Lippenstift und Make-up (Schminke) für die Frau?
19. Februar 2022 /
Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn
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Verschiedenes
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wie ist das islamische Urteil (Ḥukm) über das Benutzen von Lippenstift und Make-up (Schminke) für die Frau?
Er sagte:
Das Färben der Lippen (Lippenstift) geht in Ordnung, da der Ursprung so ist, dass es erlaubt ist, bis klar hervorgeht, dass es verboten ist (natürlich ist hier nicht gemeint, dass Frau ihre Lippen färben darf, wenn sie ihr Haus verlässt und dadurch fremden Männern begegnet).
Diese Färbung der Lippen (Lippenstift) ist nicht beständig (dauerhaft/für immer), so dass wir sagen können, es gehört zur Gattung der Tätowierung.
Das Tätowieren ist ein Stechen von Farben unter die Haut und ist verboten, nein vielmehr gehört es zu den großen Sünden.
Wenn aber bekannt ist, dass das Färben der Lippen (Lippenstift) schadet (dem Körper Schaden zufügt, wegen giftigen oder körperunverträgliche Stoffen), sie (Lippen) austrocknet oder so die natürliche Feuchtigkeit oder Fette der Lippen entfernt, in diesem Fall wird das Färben der Lippen (Lippenstift) verboten.
Und mir wurde mitgeteilt, dass die Lippen womöglich durch das Färben der Lippen (Lippenstift) gespalten werden.
Wenn dies bestätigt ist, so ist es für den Menschen verboten dies (etwas) zu machen, nämlich etwas was ihm (seinen Körper usw.) schadet.
Was aber das Make-up/Schminke betrifft (Kohl/natürliche Farbe für die Augen ist hier nicht im Verbot mit eingeschlossen, außer sie benutzt es und verlässt ihr Haus und begegnet somit fremden Männern), so ist dies verboten!
Selbst, wenn das Gesicht nur für eine Stunde verschönert (geschminkt) wird, so ist der Schaden den man sich dadurch zufügt dennoch gewaltig, und dies ist medizinisch bewiesen (das ist auch der Beweis, warum es verboten ist, da es dem Gesicht der Frau schadet, und alles was schadet ist nicht erlaubt).
Wenn die Frau älter wird, so verändert es ihr Gesicht (der dauerhafte Gebrauch von Make-up/Schminke verändert ihr Gesicht zum Schlechten…), so hilft ihr danach auch kein Make-up/Schminke mehr, noch sonst etwas.
Daher raten wir den Frauen, Dinge nicht zu benutzen von denen bewiesen ist, dass sie ihnen Schaden zufügen.
[Qism Al-Usra wal Mujtamā/Al Bāb: Majmuat Asila Taham Al-Usra Al-Muslima, Al Juz: 1, As Safha: 14]
Diese Färbung der Lippen (Lippenstift) ist nicht beständig (dauerhaft/für immer), so dass wir sagen können, es gehört zur Gattung der Tätowierung.
Das Tätowieren ist ein Stechen von Farben unter die Haut und ist verboten, nein vielmehr gehört es zu den großen Sünden.
Wenn aber bekannt ist, dass das Färben der Lippen (Lippenstift) schadet (dem Körper Schaden zufügt, wegen giftigen oder körperunverträgliche Stoffen), sie (Lippen) austrocknet oder so die natürliche Feuchtigkeit oder Fette der Lippen entfernt, in diesem Fall wird das Färben der Lippen (Lippenstift) verboten.
Und mir wurde mitgeteilt, dass die Lippen womöglich durch das Färben der Lippen (Lippenstift) gespalten werden.
Wenn dies bestätigt ist, so ist es für den Menschen verboten dies (etwas) zu machen, nämlich etwas was ihm (seinen Körper usw.) schadet.
Was aber das Make-up/Schminke betrifft (Kohl/natürliche Farbe für die Augen ist hier nicht im Verbot mit eingeschlossen, außer sie benutzt es und verlässt ihr Haus und begegnet somit fremden Männern), so ist dies verboten!
Selbst, wenn das Gesicht nur für eine Stunde verschönert (geschminkt) wird, so ist der Schaden den man sich dadurch zufügt dennoch gewaltig, und dies ist medizinisch bewiesen (das ist auch der Beweis, warum es verboten ist, da es dem Gesicht der Frau schadet, und alles was schadet ist nicht erlaubt).
Wenn die Frau älter wird, so verändert es ihr Gesicht (der dauerhafte Gebrauch von Make-up/Schminke verändert ihr Gesicht zum Schlechten…), so hilft ihr danach auch kein Make-up/Schminke mehr, noch sonst etwas.
Daher raten wir den Frauen, Dinge nicht zu benutzen von denen bewiesen ist, dass sie ihnen Schaden zufügen.
[Qism Al-Usra wal Mujtamā/Al Bāb: Majmuat Asila Taham Al-Usra Al-Muslima, Al Juz: 1, As Safha: 14]