[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Wie ist das Urteil über das Teilen von Fotos auf denen Frauen zusehen sind, die unbedeckt oder in der Öffentlichkeit geschminkt sind?
06. Februar 2021 /
Familienleben • Kleidung und Schmuck
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As-salaamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh.Sheikh wie ist das Urteil darüber z.B. Fotos im Netz/Status mit Familie bzw. nur unter Frauen zu teilen, wo nicht nur halāl drauf ist? (z.B. ʿAurah sichtbar, Außerhaus geschminkt, enge Klamotten, ect. ) Müsste man solche Sünden nicht eher bedecken anstatt solche Fotos mit guter Absicht zu teilen? JazakAllahu khayran für ihre Mühe.
Antwort:
Möge Allāh dich segnen und für diese Frage reichlich belohnen.
Vielen Familien ist gar nicht bewusst, was sie für eine Sünde begehen, wenn sie Bilder teilen auf denen die Blöße ihrer Familienangehörigen zu sehen sind. Es ist dem Muslim und der Muslima nicht erlaubt die Blöße von anderen Menschen zu sehen, geschweige denn zu zeigen. Der Islam schützt diesen Bereich, selbst zu Lebzeiten und sogar nach dem Tod eines Menschen, sodass es nicht einmal erlaubt ist, wenn ein Totenwäscher den Toten wäscht, dass dieser auf die Blöße des Toten schaut. Dieser ist verpflichtet ein so großes Tuch zu benutzen, dass die Blöße selbst während der Totenwaschung bedeckt bleiben müssen. Wenn das der Zustand und das Recht eines Toten ist, wie verhält es sich mit dem Körper eines Lebenden, dessen Reize zweifelsohne noch stärker sind und somit zur Anregung von Gelüsten verleiten. Das Bedecken der ʿAurah ist eine Pflicht für jeden Muslim und Muslima und es ist niemanden erlaubt, ja sogar ist es verboten, dazu beizutragen, dass jemand seine Blöße zeigt. Allāh der Erhabene sagt (sinngemäß): … Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allāh. …” (5:2).
Das Begehen von Missetaten und das Helfen zur Missetat sind dem Muslim untersagt, weswegen das Teilen von Bildern auf denen sich Menschen befinden, die ihre Blöße zeigen, nicht erlaubt ist. Es ist weder erlaubt diese anzuschauen noch erlaubt diese anderen zu zeigen. Hierbei spielt es jedoch überhaupt keine Rolle, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt, dessen Blöße gezeigt werden, außer dass es in der Sünde noch gravierender ist, denn das Zeigen von Haaren gleicht nicht dem Zeigen z.B. eines Bereiches, der reizend auf das andere Geschlecht wirkt. Und dennoch ist beides harām und wir empfehlen unseren Geschwistern sich von dieser Versuchung des Internets und der sozialen Medien zu trennen und Allāh zu fürchten, in dem was sie tun.
Wenn es sich um einen Austausch unter Frauen handelt und dabei die Blöße bedeckt sind, die unter Frauen bedeckt sein müssen, ist es erlaubt, wobei es nicht erlaubt ist die Bilder von denjenigen, die eine Sünde begehen, zu teilen, wie z.B. wenn eine Frau in der Öffentlichkeit ein Foto macht und sie in der Öffentlichkeit ihre Blöße zeigt. Solche Bilder zu teilen bedeutet, dass man ihre Sünde verbreitet und das ist dem Muslim nicht erlaubt. Welcher Bereich als ʿAurah gilt, kann aus folgender Frage entnommen werden: https://hadrous.de/faqs/welcher-bereich-gilt-als-aurah-korperteil-der-bedeckt-werden-muss-beim-mann-und-bei-der-frau/
Doch Allāh weiß es besser.
Vielen Familien ist gar nicht bewusst, was sie für eine Sünde begehen, wenn sie Bilder teilen auf denen die Blöße ihrer Familienangehörigen zu sehen sind. Es ist dem Muslim und der Muslima nicht erlaubt die Blöße von anderen Menschen zu sehen, geschweige denn zu zeigen. Der Islam schützt diesen Bereich, selbst zu Lebzeiten und sogar nach dem Tod eines Menschen, sodass es nicht einmal erlaubt ist, wenn ein Totenwäscher den Toten wäscht, dass dieser auf die Blöße des Toten schaut. Dieser ist verpflichtet ein so großes Tuch zu benutzen, dass die Blöße selbst während der Totenwaschung bedeckt bleiben müssen. Wenn das der Zustand und das Recht eines Toten ist, wie verhält es sich mit dem Körper eines Lebenden, dessen Reize zweifelsohne noch stärker sind und somit zur Anregung von Gelüsten verleiten. Das Bedecken der ʿAurah ist eine Pflicht für jeden Muslim und Muslima und es ist niemanden erlaubt, ja sogar ist es verboten, dazu beizutragen, dass jemand seine Blöße zeigt. Allāh der Erhabene sagt (sinngemäß): … Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allāh. …” (5:2).
Das Begehen von Missetaten und das Helfen zur Missetat sind dem Muslim untersagt, weswegen das Teilen von Bildern auf denen sich Menschen befinden, die ihre Blöße zeigen, nicht erlaubt ist. Es ist weder erlaubt diese anzuschauen noch erlaubt diese anderen zu zeigen. Hierbei spielt es jedoch überhaupt keine Rolle, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt, dessen Blöße gezeigt werden, außer dass es in der Sünde noch gravierender ist, denn das Zeigen von Haaren gleicht nicht dem Zeigen z.B. eines Bereiches, der reizend auf das andere Geschlecht wirkt. Und dennoch ist beides harām und wir empfehlen unseren Geschwistern sich von dieser Versuchung des Internets und der sozialen Medien zu trennen und Allāh zu fürchten, in dem was sie tun.
Wenn es sich um einen Austausch unter Frauen handelt und dabei die Blöße bedeckt sind, die unter Frauen bedeckt sein müssen, ist es erlaubt, wobei es nicht erlaubt ist die Bilder von denjenigen, die eine Sünde begehen, zu teilen, wie z.B. wenn eine Frau in der Öffentlichkeit ein Foto macht und sie in der Öffentlichkeit ihre Blöße zeigt. Solche Bilder zu teilen bedeutet, dass man ihre Sünde verbreitet und das ist dem Muslim nicht erlaubt. Welcher Bereich als ʿAurah gilt, kann aus folgender Frage entnommen werden: https://hadrous.de/faqs/welcher-bereich-gilt-als-aurah-korperteil-der-bedeckt-werden-muss-beim-mann-und-bei-der-frau/
Doch Allāh weiß es besser.