Wie lautet das Urteil über Schwimmen und Tauchen während des Fastens?

Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wie lautet das Urteil über Schwimmen und Tauchen während des Fastens?


Er sagte:

Alles Lob gebührt Allah. Es ist nichts Falsches daran, wenn ein Fastender in Wasser eintaucht oder darin schwimmt, denn dies gehört nicht zu den Dingen, die das Fasten brechen. Das Grundprinzip lautet, dass Dinge erlaubt sind, außer es gibt einen Beweis, um anzuzeigen, dass sie makrūh oder harām sind. Es gibt keinen Beweis, dass Schwimmen makrūh oder harām ist, vielmehr betrachteten einige Gelehrte es als makrūh, damit nichts in die Kehle des Schwimmers gelangt, ohne dass er es merkt.
📚 Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn 19/285
Er sagte weiterhin: „Es ist nichts Falsches daran, dass ein Fastender schwimmt und er kann schwimmen, wie er es möchte, und in das Wasser eintauchen, doch er muss sorgfältig und so gut wie möglich darauf achten, dass kein Wasser in seinen Magen gelangt.“
📚 Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn 19/284