Wie muss Ghusl (die große rituelle Waschung im Islām, welche Janābah beendet) verrichtet werden?

Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wie muss Ghusl (die große rituelle Waschung im Islām, welche Janābah beendet) verrichtet werden?


Er sagte:

Ghusl kann auf zwei Arten verrichtet werden:

 

1. Indem nur die Pflichtteile der Ghusl verrichtet werden. Dies schließt das Einnässen des gesamten Körpers, sowie das Spülen des Mundes und der Nase mit ein. Wer das Wasser dazu bringt, alle Körperteile zu erreichen, der hat die große Verunreinigung beseitigt und sich vollständig gereinigt, weil Allāh (taʿāla) sagt: „Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit (Janābah) seid, dann reinigt euch.” (Sūrah Al-Māʾidah. Āyah 6)

 

2. Die vollständige Art, in der Ghusl so verrichtet wird, wie es der Prophet ﷺ getan hat. Wenn er im Falle von Janābah Ghusl verrichten wollte:

 

Er wusch zuerst seine Hände, dann seinen Intimbereich und alle anderen Teile, die von der Verunreinigung betroffen waren, dann verrichtete er den vollständige Wudūʾ, danach wusch er seinen Kopf dreimal und schließlich den Rest des Körpers. Dies ist die vollständige Weise des Verrichtens des Ghusl.

 

📚 Fatāwa Arkān al-Islām, S. 248