[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Wie verhält sich die Ehefrau, wenn der Ehemann geizig ist und ihr kein Geld gibt?
Ich habe meinen Ehemann immer darum gebeten, mir zu kaufen, worum ich ihn bitte. Doch er ignorierte es. Ich habe es einer Freundin von mir erzählt und sie riet mir dazu, meinen Mann mit einem Zauber zu belegen. Und so tat ich es. Jetzt ist er bettlägerig, kann nicht reden und nichts tun. Wir haben vier Kinder und ich bin verzweifelt. Ich weiß nicht, was ich tun soll.
Er sagte:
Wir suchen bei Allāh Zuflucht vor der Ratgeberin und vor der Ratempfängerin. Die Ratgeberin erteilte einen Rat zur Sünde und die Ratempfängerin hat die Sünde ausgeführt. Sie hat die Pflicht, Allāh Reue zu zeigen und diesen Zauber auf welche Weise auch immer aufzulösen. Sie darf diesen Zustand nicht weiter aufrechterhalten. Auch soll sie wissen, wenn er daran stirbt dann ist sie an seinem Tod schuld. Denn die Gelehrten haben gesagt: „wer jemanden mithilfe eines Zaubers tötet, der hat eine Seele mit Absicht getötet und muss dafür getötet werden.“
Allāh sagt (sinngemäß): „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten:“
[2:178]
„… Leben um Leben, …“ [5:45]
Sie soll daher schnellstmöglich den Zauber auflösen, auf welche Weise auch immer und Allāh um Vergebung bitten, bereuen und für ihren Mann Bittgebete aussprechen. Was aber die eigentliche Frage betrifft, nämlich dem Recht auf Unterhalt, so ist es ihr erlaubt, das Geld zu nehmen, wenn ihr Ehemann den Unterhalt verwehrt und sie in der Lage ist, an das ihr zustehende Geld heranzukommen. Denn der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) hat dies erlaubt. Als Hind bint ʿUtbah – die Ehefrau von Abū Sufyān – zum Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) kam und sagte: „O Gesandter Allāhs, Abā Sufyan ist ein geiziger Mann. Er gibt mir nicht vom Unterhalt, was für mich und meinen Sohn notwendig ist.“ Da sagte der Prophet : „Nimm was dir und deinem Sohn reicht, jedoch mit Gefälligkeit (bil-maʿrūf).“ [Buchārī, Muslim]
Der Frau steht es zu, das nötige Geld von ihrem Mann zu nehmen, ohne dass er davon weiß, wenn er ihr den Unterhalt verwehrt. Ich rate den Ehemännern, die so sind, Allāh den Glorreichen und Erhabenen hinsichtlich ihrer Frauen zu fürchten und ihren Unterhaltspflichten nachzukommen. Auch sollen sie wissen, dass derjenige, der ihnen das Geld beschert hat, sie dazu verpflichtet hat, es auszugeben. Wie können sie Allāh widersprechen, obwohl Er es ist, der ihnen dieses Geld beschert hat. Das widerspricht dem Verstand und der Scharīʿah. Auch soll er wissen, dass die Unterhaltsgabe (Nafaqah) nicht das Vermögen mindert, sondern mehrt. Sie mehrt den Segen des Vermögens und mehrt die Großzügigkeit im Herzen. Auch weitet es das Herz. Deswegen findet man auch niemanden, dessen Brust weiter geöffnet ist, außer im Islām, der das Herz so sehr weitet. Sie sollen also den Unterhalt an ihre Ehefrauen und Kinder leisten, damit ihnen in ihrem Leben Gutes und Freude beschert wird. Auch sollen sie wissen, dass diese Unterhaltszahlungen nicht das Vermögen mindern, sondern es mit Segen und Wachstum mehren.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn]
Allāh sagt (sinngemäß): „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten:“
[2:178]
„… Leben um Leben, …“ [5:45]
Sie soll daher schnellstmöglich den Zauber auflösen, auf welche Weise auch immer und Allāh um Vergebung bitten, bereuen und für ihren Mann Bittgebete aussprechen. Was aber die eigentliche Frage betrifft, nämlich dem Recht auf Unterhalt, so ist es ihr erlaubt, das Geld zu nehmen, wenn ihr Ehemann den Unterhalt verwehrt und sie in der Lage ist, an das ihr zustehende Geld heranzukommen. Denn der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) hat dies erlaubt. Als Hind bint ʿUtbah – die Ehefrau von Abū Sufyān – zum Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) kam und sagte: „O Gesandter Allāhs, Abā Sufyan ist ein geiziger Mann. Er gibt mir nicht vom Unterhalt, was für mich und meinen Sohn notwendig ist.“ Da sagte der Prophet : „Nimm was dir und deinem Sohn reicht, jedoch mit Gefälligkeit (bil-maʿrūf).“ [Buchārī, Muslim]
Der Frau steht es zu, das nötige Geld von ihrem Mann zu nehmen, ohne dass er davon weiß, wenn er ihr den Unterhalt verwehrt. Ich rate den Ehemännern, die so sind, Allāh den Glorreichen und Erhabenen hinsichtlich ihrer Frauen zu fürchten und ihren Unterhaltspflichten nachzukommen. Auch sollen sie wissen, dass derjenige, der ihnen das Geld beschert hat, sie dazu verpflichtet hat, es auszugeben. Wie können sie Allāh widersprechen, obwohl Er es ist, der ihnen dieses Geld beschert hat. Das widerspricht dem Verstand und der Scharīʿah. Auch soll er wissen, dass die Unterhaltsgabe (Nafaqah) nicht das Vermögen mindert, sondern mehrt. Sie mehrt den Segen des Vermögens und mehrt die Großzügigkeit im Herzen. Auch weitet es das Herz. Deswegen findet man auch niemanden, dessen Brust weiter geöffnet ist, außer im Islām, der das Herz so sehr weitet. Sie sollen also den Unterhalt an ihre Ehefrauen und Kinder leisten, damit ihnen in ihrem Leben Gutes und Freude beschert wird. Auch sollen sie wissen, dass diese Unterhaltszahlungen nicht das Vermögen mindern, sondern es mit Segen und Wachstum mehren.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn]