Wird das Fasten durch das Abschmecken von Essen ungültig?

Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wird das Fasten durch das Abschmecken von Essen ungültig?


Er sagte:

Das Fasten wird durch das Abschmecken von Essen nicht ungültig, solange man es nicht herunterschluckt. Es ist jedoch besser es zu unterlassen, außer es gibt eine Notwendigkeit dafür. In diesem Fall wird das Fasten nicht gebrochen, wenn etwas ausversehen in deinen Magen gelangen sollte.
 
[Fatāwā as-Siyām S. 356]
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