Zwei sich Liebende wollen von der Unzucht (Zina) bereuen und im halāl leben. Wie müssen sie vorgehen?

06. Februar 2021 / VerschiedenesEhevertrag /
Ich habe eine Frage bezüglich der 2. Bedingung im Islam, wenn zwei Leute Zina gemacht haben und dann heiraten möchten. Die 1. Bedingung ist ja, dass beide tauba machen und die 2. dass diese zwei Menschen eine Monatsperiode voneinander getrennt werden. Nun zu meiner Frage:Was genau bedeutet voneinander getrennt werden?


Antwort:

Wenn sie bereuen wollen, müssen sie die Bedingungen einer aufrichtigen Reue erfüllen. Siehe hierzu folgende Frage: https://hadrous.de/faqs/welche-bedingungen-gibt-es-fuer-eine-aufrichtige-reue-tauba/
Wenn diese aufrichtige Reue erfüllt ist, muss sicher gestellt werden, dass sie nicht schwanger ist. Hierfür wartet man eine Menstruationen ab (nach manchen Gelehrten wartet man drei Menstruation ab). Danach dürften sie einen islamischen Ehevertrag eingehen.
Während dieser Zeit dürfen sie keine Unzucht begehen, sonst gilt ihre Reue nicht und sie wären auch nicht füreinander erlaubt, da es einem Gläubigen verboten ist ein(e)n Inzuchttreibende(n) zu heiraten. Allāh der Erhabene sagt (sinngemäß): "Ein Unzuchttreiber heiratet keine andere als eine Frau, die Unzucht begeht oder eine Götzendienerin. Und eine Unzuchttreiberin heiratet kein anderer als ein Mann, der Unzucht begeht oder ein Götzendiener. Den Gläubigen ist dies verboten." (24:3)
Um von der Bezeichnung Unzuchttreiber wegzukommen, muss man die Reue machen, sodass man zu den Bereuenden (Tāʾibūn) zählt und nicht mehr zu den Unzuchttreibenden (Zānī). Doch Allāh weiß es besser.
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