Darf man sich über die Socken streichen wenn man zwei Paar an hat?

21. Oktober 2020 / Gebetswaschung /
Ich folge der Meinung, dass es erlaubt ist beim wudūʾ über Baumwollsocken zu streichen.1. Fall: Wenn ich 2 Socken an habe, kann ich mir aussuchen über welche ich streichen will oder muss es die untere sein?2. Fall: Manchmal geht die obere Socke nicht bis über den Knöchel (dicke Filz-Hausschuhe). Insofern ich diese nicht ausziehe, kann ich dann über beide streichen?


Antwort:

Das Streichen über die Socken stellt eine besondere Angelegenheit dar, welche an Bedingungen geknüpft ist.
Die Bedingungen für das Streichen über die Socken sind folgende:
1) Man hat die Socken angezogen, während man noch im Tahara-Zustand war
2) Man zieht die Socken an die als Socken bekannt sind und nicht haram sind
- Socken welche haram sind: z.B. für den Mann sind Socken aus Seide haram
3) Der größte Teil des Fußes wird durch die Socken bedeckt bis einschließlich des Knöchels
 
Weiterhin gilt für Ansässige, dass das Streichen über die Socken 24 Stunden lang möglich ist. Die 24 Stunden beginnen ab dem 1. Streichen über die Socken. Für Reisende gilt ein Zeitraum vom 72 Stunden.
 
Zur ersten Frage:
In diesem Fall gilt, welche Socke die größten Teil des Fußes bzw. bis zu dem Knöchel bedeckt, über diese streicht man dann.
 
Zur zweiten Frage:
Für den Fall, dass nur die untere Socken den Knöchel bedecken und die obere nicht, gibt es drei Möglichkeiten:
1) Man streicht nur über die obere Socke, welche nicht bis zum Knöchel bedeckt
-> dies ist definitiv nicht erlaubt
2) Man zieht die obere Socke aus und streicht dann die (untere) Socke, welche die Knöcheln auch bedecken
-> dies ist ohne Zweifel erlaubt, jedoch muss man über beide Socken streichen, als wären sie eins
3) Man streicht über beide Socken
 
-> nach den Ansichten einiger Großgelehrten ist dies auch erlaubt.
Doch Allāh weiß es besser