[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Das Urteil über jemanden, der während der Gebetswaschung (wudūʾ) nicht mehr weiß, wie oft die Stelle gewaschen wurde
19. Februar 2022 /
Gebetswaschung
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Wie verhält man sich wenn man während des wudūʾ unsicher ist über die Anzahl der gewaschenen Stellen (ob man zum Beispiel das Gesicht bereits 3 Mal oder doch erst 2 Mal gewaschen hat)?
Antwort:
Hierfür muss man wissen, was das Mindeste ist, damit eine rituelle Waschung seine Gültigkeit erhält. Die Säulen der rituellen Waschung, also die Gliedmaßen, die unbedingt inbegriffen sind, sind 4 und müssen in der Reihenfolge und nacheinander durchgeführt werden. Es sind:
Das Mindeste ist das einmalige Durchführen der erwähnten Punkte und dann ist das Wudūʾ auch gültig. Das 2-3 malige Waschen des Gesichts, der Arme und der Füße ist eine Sunnah und kann varriert werden. Es ist also zulässig seine rituelle Waschung mit einmaligen Waschen/Streichen durchzuführen. Doch Allāh weiß es besser.
- 1x Waschen des Gesichts inklusive Mund und Nase
- 1x Waschen der beiden Arme bis einschließlich der Ellenbogen
- 1x Streichen über den Kopf von Stirnansatz bis zum oberen Teil des Nackens (Haarende) inkl. der Ohren
- 1x Waschen der beiden Füße inkl. der Knöchel
Das Mindeste ist das einmalige Durchführen der erwähnten Punkte und dann ist das Wudūʾ auch gültig. Das 2-3 malige Waschen des Gesichts, der Arme und der Füße ist eine Sunnah und kann varriert werden. Es ist also zulässig seine rituelle Waschung mit einmaligen Waschen/Streichen durchzuführen. Doch Allāh weiß es besser.
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