[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Eine Frau hat gerade eine Scheidenpilz-Infektion. Verliert sie dadurch wudūʾ und muss sie jedes Mal ihren Intimbereich und die Wäsche säubern, wenn sie Ausfluss sieht?
28. Dezember 2020 /
Gebetswaschung
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Eine Frau hat gerade eine Scheidenpilz-Infektion. Verliert sie dadurch wudūʾ und muss sie jedes Mal ihren Intimbereich und die Wäsche säubern, wenn sie Ausfluss sieht? Die Infektion hat keinen veränderten Ausfluss verursacht. Kein veränderter Geruch, Konsistenz- alles wie immer. Es macht sich lediglich durch ein Brennen bemerkbar.
Antwort:
Eine Scheidenpilz-Infektion hat keine Auswirkung auf die rituelle Waschung (Wudū'). Die rituelle Waschung wird u.a. dadurch aufgehoben, wenn aus den beiden Ausscheidungsorganen etwas herausfließt oder durch Luftlassen, Urinieren, Stuhlgang, Mani, Madhi, Wadhi, Schmierblutungen oder andere Blutungen, die aus dem Geschlechtsteil austreten, ebenfalls durch direktes Berühren der Schamteile in Verbindung mit Gelüsten oder durch Erbrechen oder nach einigen Gelehrten auch durch den Eiter, wobei hierfür die Beweislage nicht klar genug ist. Diese Ungültigmacher versetzen die Person in den Zustand des Muhdith, d.h. man verliert den Zustand der rituellen Reinheit. Hier in diesem Fall braucht eine Frau keine Rücksicht darauf zunehmen. Doch Allāh weiß es besser.
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