[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Ich verrichtete das Gebet, woraufhin Blut aus meiner Nase austrat. Ist mein Gebet ungültig geworden?
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Ich verrichtete das Gebet, woraufhin Blut aus meiner Nase austrat. Ist mein Gebet ungültig geworden?
Er sagte:
Das Gebet ist nicht ungültig geworden, wenn Blut aus der Nase ausgetreten ist. Sollte es jedoch aus dem Anus oder dem Geschlechtsteil austreten, so wird dadurch deine Gebetswaschung ungültig und folglich auch das Gebet. Was jedoch den Austritt von Blut aus der Nase oder anderen Wunden angeht, so wird das Gebet dadurch nicht ungültig. Sollte er aber durch den vielen Austritt von Blut nicht in der Lage sein sein Gebet zu vervollständigen, so bricht er es in diesem Zustand ab und wartet bis es aufhört zu bluten. Daraufhin vollzieht er die Gebetswaschung und wiederholt nochmal sein Gebet von Beginn.
[Fatāwa Nur ʿala ad-Darb, Kassette 327]
[Fatāwa Nur ʿala ad-Darb, Kassette 327]