Ist das Wudūʾ gültig, wenn man zuerst Wudūʾ verrichtet und anschließend seinen Intimbereich reinigt?

16. Januar 2021 / GebetswaschungEntfernen unreiner Substanzen /
Wenn bei ein Person Lusttropfen herausscheiden muss man ja sein Geschlechtsteil und den Hoden waschen. Kann man auch zu erst Wudūʾ machen und dann das Geschlechtsteil waschen oder muss man zuerst sein Geschlechtsteil waschen und dann Wudūʾ? Ist das Wudūʾ ungültig wenn ich zuerst Wudūʾ mache und dann das Geschlechtsteil wasche?


Antwort:

Das Entfernen der unreinen Substanzen vom Körper ist eine Pflicht für einen Muslim. Nach dem Stuhlgang oder Urinieren, nach dem Lusttropfen oder der Menstruation ist es erforderlich diese unreinen Substanzen vom Körper zu reinigen. Danach verrichtet man seine rituelle Waschung oder Ganzkörperwaschung. Das wäre der erwünschte Weg. Es ist also mustahab zuerst die Unreinheit zu entfernen und dann das Wudū zu verrichten, wobei das Wudū trotzdem gültig wäre, wenn man zuerst Wudū verrichtet und danach die Unreinheit entfernt und seine Geschlechtsteile wäscht. Doch Allāh weiß es besser.