[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Ist eine Keratin Haarbehandlung erlaubt und kann man damit die rituelle Waschung erreichen?
16. Januar 2021 /
Gebetswaschung • Verschiedenes
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Ist eine Keratinbehandlung, eine Behandlung für das Haar, wodurch das Haar dauerhaft geglättet ist, erlaubt? Wird die Reinigung beim Wudū' oder Ghusl dadurch beeinträchtigt? Das Keratin wird hierbei nur auf das Haar und nicht auf die Kopfhaut aufgetragen.
Antwort:
Möge Allāh dich segnen. Die Grundlage bezüglich der Verschönerung und des Schmucks der Frauen ist die Erlaubnis. Es ist also erwünscht, dass sich Frauen schmücken und verschönern, wohlgemerkt dass dies nicht für die Augen verbotener Männern geschieht.
Bei einer Keratinbehandlung geht es, wie bei anderen Verschönerung, um die Erlaubnis, solange es dafür kein Verbot gibt. Die Gelehrten sprechen hierbei von der Erlaubnis, sofern man davon ausgehen kann, dass sie keinen Schaden erleidet und dass es sich bei der Behandlung nicht um unreine Flüssigkeiten handelt.
Ist der eigene Schaden ausgeschlossen und handelt es sich bei der Keratinbehandlung um reine Substanzen, ist die Nutzung erlaubt.
Die Keratinbehandlung hat keinen Einfluss auf das Wudū' oder den Ghusl, da die Haare nicht versiegelt werden und das Wasser das Haar berührt. Doch Allāh weiß es besser.
Bei einer Keratinbehandlung geht es, wie bei anderen Verschönerung, um die Erlaubnis, solange es dafür kein Verbot gibt. Die Gelehrten sprechen hierbei von der Erlaubnis, sofern man davon ausgehen kann, dass sie keinen Schaden erleidet und dass es sich bei der Behandlung nicht um unreine Flüssigkeiten handelt.
Ist der eigene Schaden ausgeschlossen und handelt es sich bei der Keratinbehandlung um reine Substanzen, ist die Nutzung erlaubt.
Die Keratinbehandlung hat keinen Einfluss auf das Wudū' oder den Ghusl, da die Haare nicht versiegelt werden und das Wasser das Haar berührt. Doch Allāh weiß es besser.
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