[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Was soll man tun, wenn man sich unsicher ist, ob man Wudūʾ hat?
25. Oktober 2020 /
Gebetswaschung
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Assalamu aleyküm wa rahmetullah wa barakatuh Sheikh Hadrous, was soll man tun, wenn man sich unsicher ist, ob das wudūʾ gebrochen wurde? Danke im Voraus!
Antwort:
Wenn jemand nicht sicher ist, ob sein Wudūʾ vorhanden/gültig ist oder nicht, so gibt es zwei Situationen; entweder hatte man Wudūʾ und ist sich nicht sicher, ob man das Wudūʾ verloren hat, oder man hatte kein Wudūʾ und ist sich nicht sicher, ob man Wudūʾ gemacht hat.
Befindet man sich in der ersten Situation, dass man eigentlich Wudūʾ hatte und man möchte beten und ist sich nicht sicher, ob man sein Wudūʾ verloren hat oder nicht, so gilt hier, dass man auf die Gewissheit aufbaut. Die Gewissheit ist, dass man mit Sicherheit Wudūʾ machte und ob man sein Wudūʾ verloren hat oder nicht ist zweifelhaft/ungewiss. Hier gilt dann die Regel „Die Gewissheit wird nicht durch Zweifel aufgehoben.“
Dementsprechend baut man darauf auf, dass man Wudūʾ hat, weil man weiß, dass man Wudūʾ machte. Das wäre die erste Situation.
In der zweiten Situation man hat kein Wudūʾ gemacht, möchte nun beten und fragt sich, ob man überhaupt Wudūʾ gemacht hat. Hier hat man die Gewissheit/ist sich sicher, dass man ursprünglich kein Wudūʾ gehabt hat. Jetzt versucht man herauszufinden, ob man Wudūʾ gemacht hat und die Antwort ist, dass man Zweifel darüber hat, aber die Gewissheit ist, dass man kein Wudūʾ gemacht hat. Dann gilt hier, dass man kein Wudūʾ hat und baut somit auch auf die Gewissheit auf, gemäß der Regel „Die Gewissheit wird nicht durch Zweifel aufgehoben.“
Das heißt, man schaut auf die Gewissheit, wo man sich sicher ist welchen Zustand man hatte und baut auf diesen Zustand auf. So kann man z. B. nach der ersten Situation sein Gebet verrichten. Doch Allāh weiß es besser.
Befindet man sich in der ersten Situation, dass man eigentlich Wudūʾ hatte und man möchte beten und ist sich nicht sicher, ob man sein Wudūʾ verloren hat oder nicht, so gilt hier, dass man auf die Gewissheit aufbaut. Die Gewissheit ist, dass man mit Sicherheit Wudūʾ machte und ob man sein Wudūʾ verloren hat oder nicht ist zweifelhaft/ungewiss. Hier gilt dann die Regel „Die Gewissheit wird nicht durch Zweifel aufgehoben.“
Dementsprechend baut man darauf auf, dass man Wudūʾ hat, weil man weiß, dass man Wudūʾ machte. Das wäre die erste Situation.
In der zweiten Situation man hat kein Wudūʾ gemacht, möchte nun beten und fragt sich, ob man überhaupt Wudūʾ gemacht hat. Hier hat man die Gewissheit/ist sich sicher, dass man ursprünglich kein Wudūʾ gehabt hat. Jetzt versucht man herauszufinden, ob man Wudūʾ gemacht hat und die Antwort ist, dass man Zweifel darüber hat, aber die Gewissheit ist, dass man kein Wudūʾ gemacht hat. Dann gilt hier, dass man kein Wudūʾ hat und baut somit auch auf die Gewissheit auf, gemäß der Regel „Die Gewissheit wird nicht durch Zweifel aufgehoben.“
Das heißt, man schaut auf die Gewissheit, wo man sich sicher ist welchen Zustand man hatte und baut auf diesen Zustand auf. So kann man z. B. nach der ersten Situation sein Gebet verrichten. Doch Allāh weiß es besser.
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