Wenn man Ghusl gemacht hat und versehentlich sein Geschlechtsteil ohne sexuelle Absicht berührte, ist dann das Ghusl ungültig?

16. Mai 2021 / GebetswaschungGanzkörperwaschung /
Wenn man Ghusl gemacht hat und versehentlich sein Geschlechtsteil ohne sexuelle Absicht berührt hat, ist dann das Ghusl ungültig?


Antwort:

Das Berühren der Geschlechtsteile bricht nicht die rituelle Waschung, wenn dies ohne Gelüste passiert. Sollte man sein Geschlechtsteil berühren und man verspürt dabei Gelüste, dann wird die kleine rituelle Reinheit dadurch aufgehoben, aber nicht die große, d.h. man würde einen neuen Wudūʾ machen müssen.
Ebenso gilt, dass wenn man seinem Kleinkind nach dem Stuhlgang reinigt und man berührt das Geschlechtsteil, dass dadurch die rituelle Reinheit bestehen bleibt und nicht annulliert wird. Doch Allāh weiß es besser.