Werden Gebete angenommen, wenn man in Kleidung betet, die von harām Geld ist?

10. Januar 2021 / Gültigkeit des Gebets /
Werden Gebete angenommen, wenn man harām Geld erwirbt und damit seine Klamotten/Lebensmittel etc. finanziert und damit betet?


Antwort:

Die Gebete einer Person in Kleidung, welche in harām erwirtschaftet sind, sind zwar gültig, aber die Belohnung für das Gebet ist weniger. Auch ist wichtig zu erwähnen, dass es Großgelehrte gibt, die das Gebet als ungültig erklären, was aber nicht die Mehrheit darstellt. Das Gebet ist gültig, aber die Belohnung ist schwächer.
Auch werden die Bittgebete von jemandem, der sein Geld harām erwirtschaftet, nicht erhört. Die Geschichte von dem Mann mit zerzaustem und staubbedecktem Haar, der die Hände hob und für Allāh viele Gründe lieferte, wodurch eigentlich ein Bittgebet erhört wird, nämlich das Heben der Hände gen Himmel und das Bittgebet eines Reisenden, verdeutlicht uns, dass man Gefahr geht in seinem Gebet zu bitten, aber nicht erhört zu werden. Der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sagte über ihn: "... wie also kann er eine Antwort erhalten?".
 
Scheich al-ʿUthaymīn (Möge Allāh mit seiner Seele gnädig sein) sagt:
'Es muss vermieden werden, seine Versorgung auf unerlaubte (harām) Art und Weise zu erlangen. Denn das unerlaubte Bereichern durch Verbotenes (harām) ist eine Barriere (Hindernis) zwischen dem Menschen und dem Erhören [des Bittgebetes]. So wurde im sahīh-Werk authentisch über den Propheten – Allāh segne ihn und gebe ihm Heil! – überliefert, dass er sagte: „O ihr Menschen, wahrlich Allāh ist Gut und er akzeptiert nichts außer dem, was gut ist. Allāh hat den Gläubigen das auferlegt, was Er auch den Gesandten auferlegt hat. Er sagt: „O ihr Gesandten, esst von den guten Dingen und handelt rechtschaffen; gewiss, Ich weiß über das, was ihr tut, Bescheid.‘‘[23:51] und Er sagt: „O die ihr glaubt, esst von den guten Dingen, mit denen Wir euch versorgt haben, …‘‘[2:172]
Dann erwähnte er einen Mann, der eine lange Reise auf sich nahm und der zerzaust und schmutzig war, seine Hände gen Himmel hob und sagte: ‚O Herr, o Herr!‘, doch sein Essen war Verbotenes (harām), sein Getränk war Verbotenes (harām), seine Kleidung war Verbotenes (harām), er wurde mit Verbotenem (harām) aufgezogen – wie also kann er eine Antwort erhalten?“(Muslim, Nr. 1015)
Der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) hat es ausgeschlossen, dass diesem Mann [sein Bittgebet] erhört würde, obwohl er die äußerlichen [optische] Gründe für das Erhören erfüllte.'
In dieser Frage werden weitere Gründe erwähnt, warum das Bittgebet eines Bittenden nicht erhört wird: https://hadrous.de/faqs/warum-wird-mein-bittgebet-nicht-erhoert/
Der Muslim sollte jedoch wissen, dass es verboten ist solche Kleidung zu haben und es der falsche Weg ist. Die Liebe zum Geld darf Herz eines Gläubigen nicht derart beeinflussen, sodass die Liebe zu Allāh geschwächt wird. Derjenige der den Weg im halāl sucht, so wird Allāh ihm einen Ausweg geben. Allāh sagt (sinngemäß): "Und wer Allāh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet" (65:2-3).
Die Person sollte aufhören harām zu begehen und den Weg von halāl suchen und zusehen, wie man seine Lebenssituation weiterhin auf Allāhs Weg bestreitet. Doch Allāh weiß es besser.