[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
Suche
Wie lautet das Urteil über das Waschen der Hände und des Gesichts während der rituellen Waschung (al-Wudū) mit Seife?
19. Februar 2022 /
Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn
/
Gebetswaschung
/
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wie lautet das Urteil über das Waschen der Hände und des Gesichts während der rituellen Waschung (al-Wudū) mit Seife?
Er sagte:
Das Waschen der Hände und des Gesichts mit Seife während der rituellen Waschung (al-Wudū) ist in der Scharīʿah nicht bestätigt. In der Tat wird diese Art von Maßnahmen als Übertreibung und unnötige Strenge betrachtet.
Es ist authentisch vom Propheten ﷺ überliefert, dass er ﷺ sagte: „Verloren haben die Übertreiber! Verloren haben die Übertreiber!“ Er wiederholte dies dreimal. (Muslim 4823, Abū Dāwūd 3992)
Wenn jedoch die Hände eines jemanden verschmutzt sind und er kann es nicht wegwaschen, außer durch die Verwendung von Seife oder anderer Reinigungsmittel, so ist nichts Falsches daran diese zu verwenden. Doch sobald er dies zu seiner regelmäßigen Praxis macht, dann wird dieser Fall als Übertreibung in der Religion gewertet und stellt somit eine Neuerung dar.
[Fatāwā al-Marʾa, S. 22]
Es ist authentisch vom Propheten ﷺ überliefert, dass er ﷺ sagte: „Verloren haben die Übertreiber! Verloren haben die Übertreiber!“ Er wiederholte dies dreimal. (Muslim 4823, Abū Dāwūd 3992)
Wenn jedoch die Hände eines jemanden verschmutzt sind und er kann es nicht wegwaschen, außer durch die Verwendung von Seife oder anderer Reinigungsmittel, so ist nichts Falsches daran diese zu verwenden. Doch sobald er dies zu seiner regelmäßigen Praxis macht, dann wird dieser Fall als Übertreibung in der Religion gewertet und stellt somit eine Neuerung dar.
[Fatāwā al-Marʾa, S. 22]
Stichwörter