Wie sieht das Urteil dazu aus, die Socke oder einen Teil davon auszuziehen, um eine Stelle am Fuß zu kratzen oder um etwas zu entfernen wie z.B. einen kleinen Stein oder etwas Gleichartiges (vom Inneren der Socken)?

19. Februar 2022 / Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn / Gebetswaschung /
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wie sieht das Urteil dazu aus, die Socke oder einen Teil davon auszuziehen, um eine Stelle am Fuß zu kratzen oder um etwas zu entfernen wie z.B. einen kleinen Stein oder etwas Gleichartiges (vom Inneren der Socken)?


Er sagte:

Wenn er mit seiner Hand unter die Socken reicht, dann ist damit nichts verkehrt. Wenn er die Socken jedoch auszieht, so wird geschaut: Falls er nur einen kleinen Teil davon auszog, dann liegt kein Schaden darin (d.h. er kann damit fortfahren über die Socken zu streichen). Wenn er einen großen Teil davon auszog, indem er den größten Teil des Fußes entblößte, dann endet die Periode des Überstreichens (Al-Mash) über die beiden Socken zu diesem Zeitpunkt.
 
[Fatāwā fi-l-Mas-h ʿalā-l-Khuffayn, Frage Nr. 17]
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