[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
Autor | : | Imām An-Nawawī |
Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Darf mal als Frau die Tage, die man im Ramadan sowieso nachholen muss, auch schon vorher fasten, oder lieber nach Ramadan nachholen?
Antwort:
Möge Allāh dich segnen.
Es gibt bestimmte Gottesdienste, wie z.B. das Fasten, welche zu einer bestimmten Zeit festgesetzt sind und wenn der Mensch diese Zeit nicht mehr erreicht, trägt man keine Last dafür.
Erst wenn die Zeit für die Gottesdienste eintritt, ist man dazu verpflichtet die Gottesdienste zu verrichten, wie z.B. das Gebet. Man kann es nur zu seiner Zeit verrichten und nicht vorher. So verhält es sich ebenfalls mit dem Pflichtfasten im Monat Ramadān.
Erst wenn der Tag des Fastens beginnt und man nicht fasten kann, schuldet man einen Tag. Diesen Tag muss man nachfasten, aber man kann ihn nicht vorfasten, da die Zeit für diesen Gottesdienst noch nicht eingetroffen war.
Von unserem Propheten Muhammad ﷺ ist uns solch ein Vorgehen nicht bekannt, weder von ihm ﷺ noch von den Gefährten oder den beiden nachfolgenden Generationen, den Tābiʿīn oder Tābiʿ at-Tābiʿīn. Doch Allāh weiß es besser.
Es gibt bestimmte Gottesdienste, wie z.B. das Fasten, welche zu einer bestimmten Zeit festgesetzt sind und wenn der Mensch diese Zeit nicht mehr erreicht, trägt man keine Last dafür.
Erst wenn die Zeit für die Gottesdienste eintritt, ist man dazu verpflichtet die Gottesdienste zu verrichten, wie z.B. das Gebet. Man kann es nur zu seiner Zeit verrichten und nicht vorher. So verhält es sich ebenfalls mit dem Pflichtfasten im Monat Ramadān.
Erst wenn der Tag des Fastens beginnt und man nicht fasten kann, schuldet man einen Tag. Diesen Tag muss man nachfasten, aber man kann ihn nicht vorfasten, da die Zeit für diesen Gottesdienst noch nicht eingetroffen war.
Von unserem Propheten Muhammad ﷺ ist uns solch ein Vorgehen nicht bekannt, weder von ihm ﷺ noch von den Gefährten oder den beiden nachfolgenden Generationen, den Tābiʿīn oder Tābiʿ at-Tābiʿīn. Doch Allāh weiß es besser.
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