[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Wie sieht es aus mit einer Ehe, wo der Ehemann im Laufe der Ehe dreimal schon die Scheidung ausgesprochen hat, während die Ehefrau ihre Menstruation hatte? Sind sie voneinander geschieden?
Antwort:
Bārak Allāhu fik. Das ist ein Thema, wo es unter den Gelehrten Uneinigkeit gibt. Gemäß der vier Rechtsschulen ist die Scheidung, während der Menstruation zwar unislamisch, aber sie findet ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass eine Scheidung zwar nicht erlaubt wäre, aber wenn man dies tut, gilt die Scheidung trotzdem. Und wenn die fragende Person sich bereits ein islamisches Urteil hat geben lassen und es entschieden wurde, dass sie geschieden sind, dann ist dieses Urteil für sie auch rechtskräftig und bindend und es ist nicht mehr zu ändern.
Ansonsten richten wir uns an unsere Gelehrten, darunter die edlen Gelehrten Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn und Scheich bin Bāz, welche das Rechtsurteil der beiden Großgelehrten Ibn Taymiyyah und Ibn al-Qayyim (Möge Allāh mit ihnen alle zufrieden sein) bevorzugten.
Das Rechtsurteil besagt, dass es keinen Beleg dafür gibt, um eine Scheidung während der Menstruation zu legitimieren, zumal es im qurʿān für das Scheiden außerhalb der Menstruation eine klare Aufforderung gibt, da Allāh sagt (sinngemäß): "O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit. ..." (65:1)
Dies bedeutet, dass man sich scheiden lassen soll, während sie ihre Reinheitsphase hat und ohne mit ihr vorher noch verkehrt zu haben. Es darf also nach ihrer Menstruation kein Geschlechtsverkehr mehr stattgefunden haben und es muss innerhalb der Reinheitsphase stattfinden. Aus diesem Grund erklären sie diese Art der Scheidung - wie in der Fragestellung erwähnt - also während der Menstruation für ungültig. Doch Allāh weiß es besser.
Ansonsten richten wir uns an unsere Gelehrten, darunter die edlen Gelehrten Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn und Scheich bin Bāz, welche das Rechtsurteil der beiden Großgelehrten Ibn Taymiyyah und Ibn al-Qayyim (Möge Allāh mit ihnen alle zufrieden sein) bevorzugten.
Das Rechtsurteil besagt, dass es keinen Beleg dafür gibt, um eine Scheidung während der Menstruation zu legitimieren, zumal es im qurʿān für das Scheiden außerhalb der Menstruation eine klare Aufforderung gibt, da Allāh sagt (sinngemäß): "O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit. ..." (65:1)
Dies bedeutet, dass man sich scheiden lassen soll, während sie ihre Reinheitsphase hat und ohne mit ihr vorher noch verkehrt zu haben. Es darf also nach ihrer Menstruation kein Geschlechtsverkehr mehr stattgefunden haben und es muss innerhalb der Reinheitsphase stattfinden. Aus diesem Grund erklären sie diese Art der Scheidung - wie in der Fragestellung erwähnt - also während der Menstruation für ungültig. Doch Allāh weiß es besser.
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