[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
Autor | : | Imām An-Nawawī |
Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: (über eine Frau, die ihr Kind wusch, als sie im Zustand der rituellen Reinheit war) Muss sie den Wudūʾ wiederholen?
Er sagte:
„Wenn eine Frau ihr Kind – Junge oder Mädchen – wäscht und dessen Intimbereich berührt, dann muss sie keinen Wudūʾ vollziehen, sondern nur ihre Hände reinigen, denn das Berühren des Intimbereichs ohne Gelüste zu haben, erfordert keinen Wudūʾ. Es ist bekannt, dass bei einer Frau, wenn sie ihr Kind wäscht, keine Lust entsteht. Wenn sie also ihr Kind wäscht, dann muss sie nur ihre Hände waschen, um die Unreinheiten (Najāsah) zu entfernen, die an sie gelangt ist, und sie muss keinen Wudūʾ vollziehen.“
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 11/203]
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 11/203]
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