[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
Neustes E-Book
An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
Suche
Darf man das Istikhāra-Gebet für eine andere Person verrichten?
Antwort:
Bārak Allāhu fīk. Das Verrichten des Istikhāra-Gebets ist nur zulässig von der Person, die Allah um die richtige Entscheidung fragen will. Man trifft eine Entscheidung für etwas, das man machen will und dann fragt man Allāh, den Erhabenen, ob diese Entscheidung richtig ist und bittet mit dem bekannten Bittgebet. Danach beginnt man seinem Vorhaben nachzugehen. Dieses ist nur von der eigentlich bittenden Person möglich, die ein Anliegen hat und nicht von anderen vertretbar. Doch Allāh weiß es besser.
Frage nicht gefunden?
Deine Frage, ist in unserer Fragen-Sammlung nicht dabei? Dann schreibe
uns eine E-Mail mit Deiner Frage. Wir versuchen diese in schā' Allāh
zeitnah zu beantworten.
Unterstütze uns
Teile die Seite mit Deinen Mitmenschen
Statistik
All dieses Angebot gehört Dir:
Audios
326
FAQs
788
Artikel
9
E-Books