[093] Der Mythos über den Märtyrertod des Verliebten -
Die Krankheit Und Die Heilung / Ibn Al-Qayyim
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Das Ehebett, die Ablehnung und der Fluch der Engel
Im authentischen Ausspruch bei Buchārī lesen wir, dass der edle Gesandte ﷺ sagte: „Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet, und sie es ablehnt, zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln solange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht.“ (Buchārī, Nr. 5193)
Eine ernstzunehmende Warnung. Wann trifft diese Situation zu und was hat es damit auf sich?
In dieser kurzen Abhandlung geht der Autor auf Missverständnisse ein und gibt ein paar Ratschläge für das Führen einer erfolgreichen Ehe.
Titel | : | Das Ehebett, die Ablehnung und der Fluch der Engel |
Autor | : | Eyad Hadrous |
Auflage | : | 1. Auflage - 04/2022 |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-20-6 |
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Eine Frau hat die ʿidda aufgrund dem Tod ihres Mannes nicht vollzogen, da sie es nicht wusste. Bitte geben Sie uns das Urteil darüber bekannt.
Er sagte:
Sie braucht nichts zu machen, da sie die ʿidda aufgrund des Tod ihres Mannes aus Unwissenheit unterließ. Sie muss nichts machen, da Allāh der Segensreiche und Erhabene (sinngemäß) sagt: "Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben." (33:5) und wegen der Aussage von Allāh den Segensreichen und Erhabenen: "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen." (2:286) denn Allāh der Erhabene sagte hierzu (sinngemäß): "Das habe ich getan" (Muslim, Kitāb al-Imān)
Der Fragende:
Geehrter Scheich, und was ist das Urteil darüber, wenn sie das Wissen erreicht?
Der Scheich antwortete:
Wenn sie davon erfährt nachdem die ʿidda-Zeit* vorbei ist, so braucht sie nichts mehr zu tun und wenn sie innerhalb der ʿidda-Zeit davon erfährt, vervollständigt sie diese.
* Dieʿiddazeit wegen Tod des Ehemannes dauert 4 Monate und 10 Tage ab Tag des Todes.
[Fatāwā Nūr ʿala ad-Darb, Frage Nr. 5420]
Der Fragende:
Geehrter Scheich, und was ist das Urteil darüber, wenn sie das Wissen erreicht?
Der Scheich antwortete:
Wenn sie davon erfährt nachdem die ʿidda-Zeit* vorbei ist, so braucht sie nichts mehr zu tun und wenn sie innerhalb der ʿidda-Zeit davon erfährt, vervollständigt sie diese.
* Dieʿiddazeit wegen Tod des Ehemannes dauert 4 Monate und 10 Tage ab Tag des Todes.
[Fatāwā Nūr ʿala ad-Darb, Frage Nr. 5420]
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