[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
Autor | : | Imām An-Nawawī |
Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Selam aleykum, wenn man das Morgengebet verschläft und erst gegen 12 Uhr mittags aufsteht. Kann man das Gebet dann noch nachholen?
Antwort:
Wenn jemand morgens das Gebet unbeabsichtigt verschläft, d.h. am Abend zuvor hat man alles dafür getan, um aufzustehen, wie z.B. den Wecker gestellt oder man ist früh schlafen gegangen und dann hat man dennoch nicht aufstehen können, so ist es das erste, was man nachdem Aufstehen macht, dass man Allāh lobpreist indem man sagt: "Alhamdulillah allathi ahyana baʿda ma amātana wa ilayhi-l nuschūr". Und sobald man sich daran erinnert, dass man das Gebet nachholen muss, macht man die Gebetswaschung und verrichtet das Gebet. Wer das macht, hat eine Sühneleistung für das verpasste Gebet geleistet.
Lässt man einige Zeit - nachdem man sich erinnerte - verstreichen, indem man z.B. erst frühstückt oder anderes bevorzugt, so gilt das nachgeholte Gebet nicht mehr als Sühne. Doch Allāh weiß es besser.
Lässt man einige Zeit - nachdem man sich erinnerte - verstreichen, indem man z.B. erst frühstückt oder anderes bevorzugt, so gilt das nachgeholte Gebet nicht mehr als Sühne. Doch Allāh weiß es besser.
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