[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
Neustes E-Book
An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
Autor | : | Imām An-Nawawī |
Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
Suche
Wenn man Ghusl gemacht hat und versehentlich sein Geschlechtsteil ohne sexuelle Absicht berührt hat, ist dann das Ghusl ungültig?
Antwort:
Das Berühren der Geschlechtsteile bricht nicht die rituelle Waschung, wenn dies ohne Gelüste passiert. Sollte man sein Geschlechtsteil berühren und man verspürt dabei Gelüste, dann wird die kleine rituelle Reinheit dadurch aufgehoben, aber nicht die große, d.h. man würde einen neuen Wudūʾ machen müssen.
Ebenso gilt, dass wenn man seinem Kleinkind nach dem Stuhlgang reinigt und man berührt das Geschlechtsteil, dass dadurch die rituelle Reinheit bestehen bleibt und nicht annulliert wird. Doch Allāh weiß es besser.
Ebenso gilt, dass wenn man seinem Kleinkind nach dem Stuhlgang reinigt und man berührt das Geschlechtsteil, dass dadurch die rituelle Reinheit bestehen bleibt und nicht annulliert wird. Doch Allāh weiß es besser.
Frage nicht gefunden?
Deine Frage, ist in unserer Fragen-Sammlung nicht dabei? Dann schreibe
uns eine E-Mail mit Deiner Frage. Wir versuchen diese in schā' Allāh
zeitnah zu beantworten.
Unterstütze uns
Teile die Seite mit Deinen Mitmenschen
Statistik
All dieses Angebot gehört Dir:
Audios
326
FAQs
788
Artikel
9
E-Books