[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Geehrter Scheich, wie ist das Urteil eines Fastenden, wenn er das Gebet gänzlich unterlässt?
Er sagte:
Das Fasten von einem, der das Gebet gänzlich unterlässt, ist nicht gültig und wird von ihm nicht angenommen! Denn wer das Gebet (gänzlich) unterlässt, ist ein abtrünniger Kāfir.
Dies aufgrund der Aussage von Allāh, den Glorreichen:
„Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion.“ [9:11]
Auch wegen der Aussage des Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil):
„Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Gebet (Salāh), und wer es unterlässt, hat Kufr begangen.“[At-Tirmīdhī, an-Nasāʿī, Ahmad, al-Hākim]
Auch wegen seiner Aussage (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil):
„Zwischen dem Mann und dem Schirk und dem Kufr steht sein Unterlassen des Gebets (Salāh).“ [Muslim]
Außerdem ist dies die Aussage der allermeisten der Gefährten (Sahābah), wenn nicht sogar der Konsens unter ihnen. ʿAbdullāh bin Schaqīq (Allah möge mit ihm barmherzig sein), einer von den bekannten Nachfolgenden (Tābiʿīn), sagte:
„Die Gefährten des Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sahen keine Tat als Kufr an, außer das Unterlassen des Gebets.“
Darauf basierend sagen wir: Wenn der Mensch fastet, aber nicht betet, dessen Fasten gilt abgewiesen und ist weder akzeptiert noch wird er bei Allāh am Tage der Abrechnung einen Nutzen vorfinden. Wir sagen ihm: „Bete zuerst und faste, aber dass Du fastest und nicht betest? Dein Fasten wird abgewiesen, da von einem Kāfir kein Gottesdienst (ʿIbādah) angenommen wird.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwa Fiqh al-ʿIbādāt]
Dies aufgrund der Aussage von Allāh, den Glorreichen:
„Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion.“ [9:11]
Auch wegen der Aussage des Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil):
„Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Gebet (Salāh), und wer es unterlässt, hat Kufr begangen.“[At-Tirmīdhī, an-Nasāʿī, Ahmad, al-Hākim]
Auch wegen seiner Aussage (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil):
„Zwischen dem Mann und dem Schirk und dem Kufr steht sein Unterlassen des Gebets (Salāh).“ [Muslim]
Außerdem ist dies die Aussage der allermeisten der Gefährten (Sahābah), wenn nicht sogar der Konsens unter ihnen. ʿAbdullāh bin Schaqīq (Allah möge mit ihm barmherzig sein), einer von den bekannten Nachfolgenden (Tābiʿīn), sagte:
„Die Gefährten des Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sahen keine Tat als Kufr an, außer das Unterlassen des Gebets.“
Darauf basierend sagen wir: Wenn der Mensch fastet, aber nicht betet, dessen Fasten gilt abgewiesen und ist weder akzeptiert noch wird er bei Allāh am Tage der Abrechnung einen Nutzen vorfinden. Wir sagen ihm: „Bete zuerst und faste, aber dass Du fastest und nicht betest? Dein Fasten wird abgewiesen, da von einem Kāfir kein Gottesdienst (ʿIbādah) angenommen wird.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwa Fiqh al-ʿIbādāt]
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